Briefkopie TY 250

  • Hallo Kollegen,
    bei meiner TY 250 sind vor vielen Jahren die Papiere verlorengegangen. Jetzt möchte ich sie für den Straßenverkehr zulassen und werde versuchen, bei der Zulassungsstelle, Ersatzpapiere zu bekommen. Damit das Zulassungsamt weis worum es geht, bzw. die Eintragungen in die neuen Papiere vereinfacht werden, bin ich auf der Suche nach einer Kopie eines Fahrzeugbriefes. Bei meiner TY 250 handelt es sich vermutlich um den Typ "B". Die Rahmennummer ist 493 000 ---.
    Kann mir da jemand aushelfen? Anfallende Unkosten übernehme ich selbstverständlich.


    Danke und Gruß
    Thomas

  • Servus Thomas,


    ich habe schon einige Oldtimer ohne Brief gekauft und später zugelassen.
    Dabei bin ich wie folgt vorgegangen:


    - Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Kannst Du bei der nächsten Polizeidienststelle machen oder direkt beim KBA. Damit kannst Du nachweisen, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Dienstsitz Fördestraße 16, 24944 Flensburg, Telefon: +49 461 316-0.
    - Weil Du die Zulassung sowieso nur mit gültiger HU bekommst, gehst Du dahin. Die haben eine riesige Datenbank und können anhand der Fahrgestellnummer die Fahrzeugdaten auslesen. Soo ein Exot ist Dein TY wohl nicht, dass die da nicht drin ist. Kannst aber auch einfach mal anrufen oder hinfahren und nachfragen. Der stellt Dir zur HU eine Bescheinung aus, in der alle für die Zulassungsstelle relevanten Daten drin stehen.
    - Mit dem TÜV-Papieren und der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Versicherungserklärung gehst dann zur Zulassungsstelle. Da bekommst Du dann neue Papiere.


    Fred


    Sehn wir uns beim Clubtrial?

  • Hallo Thomas,
    deine TY kommt also aus England,da fingen die 516er Modell alle mit 493 an.Bei uns gab es nur 434 er und 516er Modelle.Ich würde einfach mal bei Yamaha Deutschland anfragen wegen eines Datenblattes oder es eventuell mal bei Yamaha Weihe in Löhne versuchen.


    Ciao:Micha

  • Hallo,
    die Modalitäten sind inzwischen anders, wie ich bei der Wiederzulassung einer XL185S mit verlorenen Papieren festgestellt habe.
    Die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" mag dann noch relevant sein, wenn für das Fahrzeug innerhalb der letzten 7 Jahre eine deutsche Zulassung bestand.


    Das war in meinem Fall nicht so; es wusste schlicht niemand, ob -und wann- die Honda je in Deutschland angemeldet war. Mittlerweile werden die Daten abgemeldeter Fahrzeuge nach 7 Jahren für immer gelöscht. Es macht also für die Zulassungsstelle keinen Unterschied mehr, ob Du das Motorrad noch nie angemeldet hattest oder es 7 Jahre stillgelegt war -die alten Papiere wären eh nicht mehr gültig. Also bin ich mit der abgemeldeten, papierlosen XL zum TÜV und habe eine Vollabnahme machen lassen, bei der die Erstzulassung auf den 01.07. des Modelljahres geschätzt wurde. Die Daten hat der TÜV ermittelt, wobei ich Unterlagen zum Modell hatte und es sich um einen so auch in D verkauften Typ handelte. Mit den Unterlagen der Vollabnahme bin ich zur Zulassungsstelle und es wurde direkt, ohne KBA-Abfrage o.ä, ein neuer Brief und Schein erstellt.
    Die Kosten beliefen sich für alles auf knapp 200 Euro.

  • Moin,
    wenn das so ist, könnte man doch ein 8 Jahre altes Trial- Moped erstzulassen.
    Man gibt eine Tageszulassung und einen verlorenen Brief an und bekommt alles neu ausgestellt ?


    Kann man das so stehen lassen oder hat da jemand andere Erfahrungen?


    Gibt es da ein Mindestalter?


    Feiertägliche Grüße - Joachim

  • Mehr oder minder schon. Das Datenblatt hat der TÜV ermittelt.
    Ich habe direkt mit den Unterlagen des TÜV die Zulassungsstelle angefahren und bekam die Zulassung mit dem vom TÜV geschätzten Datum der Erstzulassung.
    Es war nicht bekannt, ob meine XL185S jemals zugelassen war; das Datum beruhte schlicht auf dem Modelljahr des Motorrads.
    Eine Briefkopie hätte allerdings keinen Wert gehabt, die Daten müssen dabei aus dem Datenblatt der ABE entnommen werden.


    Könnte für mich auch wieder interessant werden; ich habe ja auch gerade eine TY250 (allerdings 59N) ohne Papiere gekauft.


    Joachim, was meinst Du mit "Mindestalter"? Die XL war z.B. ein 1981er Modell, aber die Prozedur ist unabhängig vom Fahrzeugalter -zumindest, wenn das Fahrzeug sieben Jahre abgemeldet sein könnte.


  • nee, das ist natürlich illegal eine nie geschehene erstzulassung vorzutäuschen.

  • Da täuscht auch niemand etwas vor ;)
    Niemand wusste, ob die XL hier schon mal angemeldet war. Oder in Taka-Tuka-Land.
    War auch herzlich egal, weil das Motorrad halt damals 35 Jahre alt war.
    Es ist ein zulassungsfähiges Modell gewesen, dessen Daten laut ABE ermittelt wurden.
    Einziger Unterschied: hätte es einen alten Brief gegeben, wären die Daten daraus entnommen worden. So brauchte man eben ein teures Datenblatt.


    Die Briefkopie ist vom Twinshocker, oder? Hast Du die Daten der 59N auch, Gerd?

  • Super, Fidi! Ich habe die Nummer 867 :D
    Mir genügt es in jedem Fall, ich will hauptsächlich selbst die offiziellen Angaben kennen. Für eine mögliche Zulassung wäre die Kopie eines fremden Briefs wie gesagt eh ohne Bedeutung.
    Danke!