Gew?hrleistungen 2006

  • Wie ich sehe hast du nicht richtig gelesen.GG erf?llt die Bestimmungen,aber mit Auflagen.Das heist im Jahr 2006 ist ein Kundendienstheft dabei und wenn der Kunde nichts machen l?sst keine Gew?hrleistung.Und so wie mir der Aussendienstmitarbeiter von GG gesagt hat wird das ?berpr?ft.

  • Zitat

    Original von Schraubenfuchs
    Wie ich sehe hast du nicht richtig gelesen


    Du auch nicht :D


    Niemand kann durch eigene "Bestimmungen" das Gew?hrleistungsgesetz "umgehen".
    Versucht wird das nat?rlich...


    Vertraut er seinem Produkt die 6 Monate, wo er beweispflichtg ist, nicht zu, sollte er es besser nicht verkaufen. "Haftender" dem Kunden gegen?ber ist ?brigens der Verk?ufer, nicht der Hersteller. Also sind solche Dinge in erster Linie f?r den H?ndler schlecht.


    Gru?!


    @xel

  • Das ist richtig,das der Verk?ufer haftet,allerdings halten sich solche namhaften Unternehmen wie Volkswagen und Honda auch nicht an diese Bestimmungen.Desweiteren sind alle Trialmotorr?der ohne T?v und dergleichen wenn man sie Wettbewerbsm??ig umbaut.Sprich Kat usw.wegbaut,somit ist die Gew?hrleistung teoretisch erloschen.Allerdings wird kein Hersteller sich da auf die Hinterbeine stellen und sagen es gibt keine Gew?hrleistung,schlie?lich w?rden sie keine Mopeds verkaufen.Fakt ist ohne Eintrag im Kundendienstheft wird es schwierig mit Kulanzen.Diese Methode ist in der Autobranche schon lange gang und gebe.Wir werden sehen wie es im Jahr 2006 wird.

  • Hi Peter!


    Kulanz ist ein "kann", Gew?hrleistung ist ein "mu?". Da kann sich auch kein VW herausbiegen :D. Zumindest nicht innerhalb der ersten 6 Monate.


    Wenn ein Fahrzeug bestimmungsgem?? eingesetzt wird (ein Trial zum Trial) erlischt beim Abbau z.B. der Blinker die Stra?enzulassung, aber nicht eine Gew?hrleistung.


    Gru?!!


    @xel

  • Axel,


    das mit dem bestimmungsgem??en Einsatz geht mir schon lange durch den Kopf!


    Wieso, kannst Du Dir denken!


    Ich kaufe mir bei einem Vetragsh?ndler eine Rennmaschine oder Teile daf?r und setze diese bestimmungsgem?? bei Rennen ein.


    Es gibt auf Rennteile keine Gew?hrleistung! Obwohl ja bestimmungsgem??er Einsatz!


    Ich sehe bei Trialmaschinen dazu eine Parallele!


    Kulanz ist dabei eine ganz andere Sache!


    Und wenn ein H?ndler einem guten Kunden auch die n?chste Maschine verkaufen will, dann dr?ckt er ihm im Schadensfall den "vergessenen" Stempel ins Wartungsheft und gut ist!


    Racepa

  • Zitat

    Original von Racepa
    Es gibt auf Rennteile keine Gew?hrleistung! Obwohl ja bestimmungsgem??er Einsatz!


    Diese Aussage stamt sicher nicht vom Gesetzgeber :D


    Klar, wenn Du die Kiste zu mager bed?st und festgeht, ist da kein Gew?hrleistungsanspruch f?llig.


    Bricht aber ohne ?u?ere Einwirkung z.B. ein Lenker ab innerhalb der ersten 6 Monate, sicherlich.


    Gru?


    @xel

  • Zitat

    Original von Schraubenfuchs
    auf Rennteile keine Gew?hrleistung.


    Was bezeichnest Du als Rennteil?


    Auch bei Rennr?dern mu? der Hersteller Gew?hrleistung geben, z.B. bei Rahmenbruch. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und kein Gummiparagraph!


    Gru?


    @xel

  • Axel,


    dann versuch mal f?r irgendein Teil von Honda f?r eine Rennmaschine Garantie zu bekommen!.


    Ist in jeder Packung ein Zettel, der dies ausschlie?t!


    Wir haben letztes Jahr durch eine defekte Electronik eines von Honda authorisierten Herstellers diverse gravierende Sch?den (Kolben, Zylinder, Kurbelwellen und daraus resultierende St?rze mit entsprechenden Sch?den) gehabt, da war an Forderungen nicht zu denken!


    Die Electronik ist dann nach Japan geschickt worden und kam nach 3 Wochen mit der Bemerkung zur?ck, es sei nichts daran gemacht worden!
    Von diesem Termin anfunktionierte das Ganze aber! Wieso?


    Es mag nat?rlich innerhalb der EG etwas anders aussehen, aber eine Bezeichnung als Wettbewerbsfahrzeug d?rfte da f?r den Hersteller sehr hilfreich sein!


    Racepa

  • Zitat

    Original von Racepa
    dann versuch mal f?r irgendein Teil von Honda f?r eine Rennmaschine Garantie zu bekommen!.
    Racepa


    L?sst sich mit Sicherheit rechtlich durchsetzen, wie gesagt, das ist kein Goodwill eines Herstellers sondern deutsches Recht. Aber die werden Dir dann kein Teil mehr verkaufen :D


    Gru?


    @xel

  • Axel,


    ersten das, wobei man das durch Strohmann umgehen k?nnte, aber wie willst Du bei Electronik was beweisen!


    Da haben sich selbst Experten wie Raudies mit Schraubern die Z?hne ausgebissen, weil sie nicht reingekommen sind ins Programm!


    Racepa