Beiträge von Oetty

    Für den trialbegeisterten, im Wachstum befindlichen 13-jährigen Nachwuchs suche ich ein Paar Trialstiefel Größe 41.


    Ein Paar Schoner könnte auch noch gut gebraucht werden, ebenso ein Rückenprotektor ( der Bub ist ca 1,65 m groß und recht mager).


    Wer noch was "Verwachsenes" rumliegen hat, bitte anbieten. Vielen Dank!


    Gruß, Florian.

    Hi,


    zu verkaufen ist eine Gasgas TXT 50 Cadet (Kleinrad, Schaltung), Bj. 2007.
    Da meine Tochter offensichtlich mittlerweile eine Immunität gegen das Trialvirus entwickelt hat, ist sie nun abzugeben (also die Maschine, nicht die Tochter).


    Gekauft hatten wir sie gebraucht vom Fachhändler vor gut 2 Jahren, seitdem ist sie aber nur sporadisch bewegt worden. Die Maschine springt schön leicht und zuverlässig an, ist also ideal für Einsteiger. Der Zustand ist eigentlich sehr gut, schon beim Vorbesitzer war sie offensichtlich wenig und auch nur schonend bewegt worden, in den letzten 2 Jahren sicherlich ebenso. "Trialübliche Gebrauchsspuren" finden sich so gut wie gar nicht. Natürlich ist die Maschine nicht neu, das ist nach 13 Jahren klar, es wurde aber gut auf sie geachtet, ist also nicht "runtergeschrubbt". Fotos reiche ich noch nach.


    Vor dem Kauf hat der Händler an der Bremsanlage vorne Geber und Schlauch erneuert, den Auspuff gereinigt und neu gestopft, eine kleine Macke am Luftfilterkasten ist repariert.


    Ausgestattet ist die Gasgas mit Magnetabreißschalter, Kettenradabdeckung, Bremsscheibenschutz vorne und Lenkerpolster.


    Preis: 1.400 €.


    Gruß,
    Florian

    Servus.


    Ein Bekannter verkauft gerade seine Gasgas JT und hat mich gebeten, sie hier einzustellen, was ich natürlich gerne für ihn mache.


    Gasgas -Contact-JT-25 Bauj. 1994 200 ccm.





    Komplett neu aufgebaut.Viele Neuteile.


    Ideales Trialanfängermotorrad.


    VB. 1500.- €


    Tel. 0151/59452735


    E-Mail: p.volkamer@t-online.de



    Fragen bitte möglichst an ihn direkt. Ich kenne die Maschine, allerdings nur vor dem Neuaufbau in diesem Jahr.


    Gruß,
    Florian

    DMSB-Reglement 2020 ist verfügbar.


    Unter Punkt 12.3:


    Definition „Fuß“: Berühren des Bodens oder Abstützen/Anlehnen an ein Hindernis (z. B. Baum, Felsen usw.) mit irgendeinem Teil des Körpers oder Motorrades, ausgenommen Unterbodenschutz, Fußraste und Reifen (das Streifen von Hindernissen, z. B. Baum, Felsen usw. während der Vorwärtsbewegung ist keine Bodenberührung).


    Definition Scheitern: 5 Strafpunkte
    ....
    - Der Lenker berührt den Boden
    ....


    Gruß, Florian

    Vielen Dank euch.
    Es gibt aber mittlerweile "Entwarnung".
    Die Maschine wurde doch nicht zeitnah benötigt, es konnte ein Freiwilliger gefunden werden, und nach dem Zerlegen zeigte sich, dass der Schaden gar nicht so groß ist wie es zunächst aussah - es genügt, nur die kaputten Speichen auszutauschen.


    Das Gesuch hat sich also erledigt.

    Leider hat unsere Vereinstrialmaschine, eine Gasgas TXT 125, Baujahr 2007 (glaube ich zumindest...) beim letzten Einsatz ein wenig arg gelitten. es sind etliche Speichen gebrochen, der "Rest" des Vorderrades ist wohl auch etwas verbogen. Da sich natürlich auch nicht so einfach ein "Freiwilliger" herausdeuten lässt, der das Rad repariert, kam halt der Gedanke, das gesamte Vorderrad auszutauschen.
    Hat jemand zufällig ein passendes Vorderrad herumliegen und würde es verkaufen?


    Gruß,
    Florian

    Der Träger auf der AHK zählt nicht als Anhänger. Sonst dürfte man auch mit Fahrradträger ja nur 80 km/h fahren.


    Die 25 € kostet die Überschreitung der Stützlast laut Bußgeldkatalog aber auch nur, wenn sie mittels einachsigem Hänger überschritten wird, nicht bei Überschreitung mit Motorradträger. Das ist ja gerade der Witz. Aber ist auch logisch, denn § 44 Absatz 3 StVZO als Grundlage dafür definiert Stützlast immer nur in Kombination mit Anhängern.


    Aber wie schon geschrieben, sinnvoll ist eine höhere Überschreitung sicherlich nicht, und könnte eventuell je nachdem als ungenügende Ladungssicherung angesehen werden.
    Das sollte es jetzt zu dem Thema von mir gewesen sein.

    Auf die Achslasten (bzw. Entlastung der Vorderachse) ist natürlich strikt zu achten.
    Speziell auch dann, wenn der Kofferraum noch voll beladen ist und auf der Rückbank Leute sitzen.


    Die Stützlast limitiert (zumindest vom Gesetz her) den Anhängerbetrieb, nicht die Beladung. Sicherlich wird irgendwann die Kupplung mal nachgeben, wenn ich sie mit einer krass belade. Aber wie schon dargestellt, wird das sicherlich nicht bei einer leichten Überschreitung der Stützlast mittels Motorradträger der Fall sein, denn bei Anhängerbetrieb wirken da ganz andere Kräfte. Trotzdem sollte man natürlich keinesfalls an die Grenzen der Belastbarkeit gehen. Die Befestigungspunkte der AHK am Auto und die AHK selbst werden es zu schätzen wissen.

    Der Heckträger auf der AHK (!) ist aber kein Anbauteil in diesem Sinne. "Am Fahrzeugheck angebrachte Tragesysteme" meint eben lediglich am Fahrzeugheck angebrachte Tragesysteme.... Der AHK-Träger ist aber auf der AHK angebracht, und das auch nicht fest, sondern eben leicht entfernbar. Musterbeispiel für ein "am Fahrzeugheck angebrachtes Tragesystem" sind immer diese Gepäck"rucksäcke" bei Reisebussen.


    Übrigens: meines Wissens sollte auch die Stützlast für einen solchen AHK-Träger (egal ob Gepäckbox, Fahrradträger oder Motorradträger) egal sein. Der Gesetzgeber sieht als Stützlast diejenige Last an, die vom Anhänger ausgeht, vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__44.html .
    Also nicht das, was vom AHK-Träger auf die AHK wirkt. Meines Wissens sind Bußgelder lediglich dann fällig, wenn mit einem Anhänger die Stützlasten über- bzw. unterschritten werden, lasse mich aber gerne korrigieren.
    Theoretisch sollte daher ein AHK-Träger die Stützlast weit überschreiten dürfen - die Grenzen werden durch die zulässigen Achslasten bzw. das zulässige GEsamtgewicht des Fahrzeugs gesetzt. Und sicherlich durch die Vorgaben zur Ladungssicherung. Die gelten aber auch, wenn ich einen leichten Fahrradträger mit nur einem leichten Fahrrad auf der AHK befestige.


    Die Stützlast eines Anhängers wirkt während der Fahrt dynamisch. Durch Bodenwellen, Wippen des Anhängers, etc. verstärkt sich die vertikal wirkende Last auf den Kugelkopf ja erheblich. Hinzu kommt noch das Gewicht des Anhängers, das grds. horizontal wirkt. Das alles habe ich bei einem AHK-Träger ja nicht.

    An sich zählt meines Wissens der Träger lediglich als Gepäck bzw. Ladung. TÜV-Abnahme bzw. Gutachten wäre dafür dann genauso erforderlich wie für die selbst gehäkelte Klorollenhaube für die Hutablage.
    Lediglich die Beleuchtung bräuchte ein Prüfzeichen.

    :thumbup:
    Ich wollte natürlich nicht seine Leistung schmälern, im Gegenteil. Zumal er neben seiner fahrerischen Qualitäten offensichtlich eben auch das Wissen bzw. die Fähigkeiten hat, Lücken und Ungereimtheiten des Reglements erkennen und für sich ausnutzen zu können.