Wenn ich das richtig gesehen habe sind einige der "Änderungen" schon seit 2010 im Motorsporthandbuch vorhanden:
ZitatAlles anzeigenDMSB Handbuch Motorradsport Stand vom 15.01.2010:
41.03 Bremsscheiben mit scharfen Ecken (z. B. Sägezahn-Design) sind nicht gestattet. Vorgeschriebene max. Breite der Öffnungen (z. B. Schlitze) in den Bremsscheiben: 3 mm, min. Radius: 3 mm, max. Radius: 5 mm.
41.04 Die Bremsscheiben müssen durch eine äußere Abdeckung aus Plastik geschützt sein, welche die vorderen Scheiben vollständig und die hinteren Scheiben teilweise abdeckt. Die Öffnungen für Lüftung und Montageöffnungen dürfen nicht größer als 10 mm im Durchmesser sein.
43.02 Der vordere Kotflügel muss mindestens 100° des Radumfanges bedecken. Der Winkel zwischen einer vom vorderen Rand des Kotflügels zur Radmitte gezogenen Linie einerseits und einer durch die Radmitte verlaufenden horizontalen Linie andererseits muss zwischen 45° und 60° betragen.
43.03 Der hintere Kotflügel muss (außer für Trial-Gespanne und Motorräder, die ausschließlich bei sogenannten „Off-Road“-Veranstaltungen, wie etwa Hallen- oder Arena-Trial, benutzt werden) mind. 80° des Radumfanges bedecken. Der Winkel zwischen zwei Linien, von denen eine vom hinteren Rand des Kotflügels zur Radmitte gezogen wird und die andere horizontal durch die Radmitte verläuft, darf 60° nicht überschreiten (siehe Abb. D und N).
Edit: Allerdings habe ich bisher bei keiner technischen Abnahme gesehen, dass so etwas überprüft wird.