Wasserträgerversicherung

  • Hallo,
    Im Trialsport vom Juni steht im Leitartikel, dass die Fahrerhelfer bei DMV Vereinen nicht versichert wären.
    Laut DMV sind die Fahrerhelfer in der Vergangenheit und in Zukunft mitversichert.


    Im Punkt 3. Umfang und Versicherung, im Abschnitt 3 besagt:
    Haftpflichtansprüche der Vorstandsmitglieder des veranstaltenden Clubs (Verband, Landesgruppe oder Ortsclub) und der Sportkommissare/Sportfunktionäre untereinander, gegen Fahrer, Beifahrer und deren Helfer, Fahrzeughalter und -eigentümer sowie gegen den Veranstalter sind mitversichert.

    Die eingesetzten Streckenhelfer fungieren als Sportkommissare/Funktionäre und versichert.


    In Punkt 3 steht ganz klar in einem gesonderten Absatz "Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Fahrerhelfer"


    Diese Aussagen sind von Christian Graumünz DMV-Sportabteilungmit mit Absprache der Rechtsabteilung.


    Genauer Text siehe Anhang.


    Am Anhang kämpfe ich noch. Er hat 548KB