Action? Zulassung, und noch keinen Brief!

  • Hallo Miteinander!


    Bin absoluter Neuling hier und Fast-Besitzer einer 5 Jahre alten Beta.
    Der Haken ist, das Moped hat keinen Brief (noch nie einen gehabt). M?chte das Gute Teil aber f?r den Stra?enverkehr zulassen.
    Kann mir jemand sagen was da auf mich zukommt?


    Gr??e!


    Nordl?nder

  • Hallo nordl?nder,


    soweit ich wei?, kannst du die Beta garnicht mehr zulassen - selbst wenn sie einen Brief h?tte - weil sie die aktuelle Abgasnorm nicht erf?llt.


    Wenn du dich ein bi?chen durch das Forum suchst, sollten sich einige Beitr?ge zum Thema finden...


    Gru

  • Richtig, keine ehemalige Zulassung eingetragen = Keine Zulassung mehr, ausser Abgasgutachten.


    Ferner ben?tigst du neben dem Abgasgutachten, noch die Ausnahmegenehmigung f?r
    den ? 38a : Diebstahlsicherung kann als loses Zubeh?r mitgef?hrt werden. Wenn du kein Lenkradschloss hast bzw. keins einsetzen kannst.


    Gruss

  • Respekt!
    Das geht ja schneller hier wie das Brezel backen.


    Danke f?r die Antworten!!!
    Mu? mich wohl nach ner anderen Trail umsehen. So ganz ohne Zulassung und freundlichen Nachbarn.......


    Gr??e aus dem Schwabenland!

  • Hallo, ja so sind wir hier: hier wird schnell geholfen.


    Es ist ?brigens TR IA L und nicht Trail.


    Sende mir bitte mal einen Kontakt, Bilder oder einen Link vom Verk?ufer der Beta zu.


    Ein Vereinskollege sucht noch eine Beta ab 2000. PN reicht.


    Gruss

  • Mit Ausnahmegenemigung gehts evtl, dann bekommst du das Baujahr als Erstzulassung eingetragen, dazu braucht man aber sehr flexible Graukittel und Zulassungsstellenleiter, da die eher rar sind, w?rde ich dir auch empfehlen, ein Moped mit Papieren zu suchen, einfacher wirds bei Fahrzeugen vor Bj. '89, da gehts mit Datenblatt des Herstellers oder Briefkopie relativ einfach, da brauchte man noch kein Abgasged?ns.....


    Fehlendes Lenkradschloss und ?hnliche Sachen gehen heutzutage sogar beim fr?her so strengen T?V durch....

  • @ Sprotte: Das Schloss ist mit der Ausnahmegenehmigung im Brief vermerkt.


    Nicht da, wird es nichts mit dem T?V. Die STVO sagt ganz klar was dran sein muss.


    So sieht das zumindest unser T?V St?tzpunkt hier.


    Gruss