Gast-Fahrer in Retz/NÖ: Anmeldung/Regeln (wieder mal)

  • Weil es leider bei neuen Gästen immer wieder vorkommt, und es scheinbar auch manche alten Hasen zum wiederholt nicht kapieren wollen, folgender WICHTIGER HINWEIS (wieder einmal):


    Gast-Trialfahrer sind in Retz willkommen, jedoch ist das Befahren des Geländes für Nichtmitglieder ausschließlich NUR NACH VORANMELDUNG erlaubt. Bitte RECHTZEITIGES Telefonat an den Vorstand (Tel.Nr. zu finden auf der HP des Vereins). Oder NUR IN BEGLEITUNG eines ordentlichen Clubmitgliedes (welches somit die Verantwortung für eine geregelte Anmeldung übernimmt!).


    Weiters:
    Ein Gast benimmt sich auch bitte wie ein Gast. Dazu gehört daß man im Zweifelsfall (höflich) FRAGT wenn etwas unklar ist (Streckenbegrenzung, Kosten, Parkplatzordnung, Ruhezeiten,..). Gerne auch 5x, wenns für jemanden wirklich zu kompliziert ist.


    Ein Gast nimmt auch seinen Mist wieder mit, macht sein großes Service mit ölwechsel bitte zuhause in der Werkstatt (nein, nicht im Fahrerlager auf der Wiese).


    Und er kackt auch bitte entweder präventiv bereits zu Hause, beim Wirten oder sonstwo, aber bitte nicht in die Kloschüssel oder Dusche wenn das Wasser am gesamten Clubgelände winter- und somit frostbedingt abgesperrt ist. 'Wasser abgedreht' bedeutet im Winter bissl mehr als nur nen Hahn auf/abdrehen. Kleingartensiedler und Handbuchleser wissen mehr!


    Nein, es gibt auch keinen Mengenrabatt für Gruppen ab zwei oder mehr Gästen.
    Der Verein kann jeden Euro dringend gebrauchen, und jeder sollte die seltene Möglichkeit zum trialen zu schätzen wissen.


    Mit der ordentlichen, schriftlichen und verpflichtenden Anmeldung als Tagesgast anerkennt dieser die VERHALTENSREGELN und die GRUNDSTÜCKSGRENZEN! Wer nicht weiß wo diese verlaufen, informiert sich VORHER am öffentlich zugängigen GELÄNDEPLAN und/oder bei Mitgliedern.


    Es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf "Gast-sein" oder Mitgliedschaft. Personen welche zum wiederholten male (sei es aus Unwissenheit, oder schlichtweg aus Dummheit) gehen die Vereinsregeln verstoßen, können (und werden!) ohne Diskussion vom Gelände verwiesen bzw vom Vereinsleben ausgeschlossen.


    Langer Rede kurzer Sinn:
    Das STRIKTE EINHALTEN DER GRENZEN und der Zufahrtswege ist VERPFLICHTEND! Die Gründe dafür sollten jedem klar sein. Wem nicht, der soll bitte fragen. Selbst bei dummen Fragen wird keiner gefressen. Sehrwohl jedoch, wenn's um Missachtung von Themen wie "Anrainergrenzen, Naturschutz und Lebensgefahr" geht.


    Daher: Ein Zuwiderhandeln von nicht angemeldeten Fremden, genauso wie das Fahren ausserhalb der reglementierten, genehmigten Zonen durch Gäste und Mitglieder, ist KEIN Kavaliersdelikt. Es schadet massiv der sorgsam gepflegten Allgemeinheit des Vereins, und wird daher AUSNAHMSLOS und mit deutlichen RECHTLICHEN KONSEQUENZEN, d.h. im Klartext; BESITZSTÖRUNGSKLAGE geahndet.


    Eigentlich ein Irrsinn daß man das überhaupt erklären muß...


    Für den Vorstand des FZZ Retz.
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    Website Freizeitzentrum Retz
    Facebook Seite des FZZ Retz

  • werter helmi,
    danke für deinen wenig gewinnbringenden input und zweifelhaften humor.


    allen anderen, ggfls interessierten zur information:


    nachdem die aktuelle vergangenheit gezeigt hat, daß es (entgegen unserer bisherigen annahme) für ortsunkundige gäste nicht möglich ist die leider notwendigen vereinsregeln und gebietsgrenzen einzuhalten, wir offenbar zu hohe ansprüche an den hausverstand haben, und es weder geplant noch gewünscht ist einen zaun um das ganze gelände zu machen, läuft es mittel- bis langfristig darauf hinaus, daß das befahren - wenn überhaupt- nur in begleitung eines vereinsmitglieds möglich ist.


    herzlichen dank.