LKW mit Anhänger am Sonntag

  • Hallo zusammen,


    ich habe eben im Einachser-Forum einen interessanten Beitrag gefunden. Einen neue Verwaltungsvorschrift (Auszug im Anhang) konkretisiert den §30 StVO. Das Thema wurde hier auch schon diskutiert und betrifft einige von uns.
    Demnach ist es seit kurzem erlaubt, Sonntags mit LKW einen Anhänger zu ziehen, wenn die Fahrt nicht gewerblich ist und rein sportlichen Zwecken dient. Bisher wurde das oft toleriert und nicht verfolgt, kostete aber theoretisch 180 Euro für den Fahrer und 360 Euro für den Halter (hat man mir bei der Kreisverwaltung erklärt).


    Gruß Reinhard, mit "Kleinlaster" Peugeot Partner

  • Das ist uralt, wurde bisher aber nicht von allen Bundesländern umgesetzt, so durfte man in S-H, Niedersachsen und Mcpomm am WE fahren, aber nicht in Hamburg....
    Bayern ja, Hessen nein, usw...


    Neu ist, das jetzt wohl in allen Bundesländern gilt.....

  • Die benannte Verordnung ist nicht mehr aktuell.
    Mit Wirkung ab 19.10.2017 gilt nunmehr direkt gemäß §30 Abs. 3 StVO das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nur noch für geschäftsmäßige oder entgeltliche Güterbeförderung.
    Damit sind die Kastenwagenfahrer mit Wohnanhänger oder Trailer auf Privatfahrt nicht mehr vom Verbot betroffen.

  • Hallo Rollox,


    Du hast Recht: Die Wörter "geschäftsmäßig" und "entgeltlich" sind neu im §30 StVO, damit ist das bundeseinheitlich gesetzlich geregelt.


    Es gibt wohl endlich genügend Staatssekretäre, deren Töchter am Wochenende reiten wollen..


    Gruß Reinhard

    Ein Mann sollte in seinem Leben ein Haus bauen, einen Sohn zeugen und (scheiß auf den Baum...) eine Montesa fahren!

  • Yep. Die Änderung ist aber lediglich eine Klarstellung und bundesweite Vereinheitlichung.
    Es wird bei geschlossenen Kastenwagen mit geschlossenen Anhängern - also nicht offensichtlicher Privatfahrt - nach wie vor mit entsprechenden Fahrzeugkontrollen zu rechnen sein.
    Also nach wie vor verschärftes Wahrschau für die rund um unseren schönen Sport gewerblich/ selbständig Tätigen auf Achse.

  • Hallo
    Zugfahrzeug mit LKW Zulassung und Anhänger war schon immer ein Sonntagsfahrverbot aber nicht in allen Bundesländer.
    Ich habe mal mit einem Ordnungshüter darüber gesprochen der konnte mir keine klare Auskunft darüber geben
    ich glaube das es die auch weniger interresiert hat sondern die BAG oder Zoll die wussten es besser ich konnte auch keine Sondergenehnigung
    von der Zulassungsstelle bekommen gibt's nicht hieß es .Also was machen Fahrzeug als Werkstatt Wagen umgerüstet damit keine propleme
    Weil es dann als Sonder KFZ läuft auch mit Anhänger
    Mfg MTH

  • Hallo MTH,
    die Straßenverkehrsordnung ist ein Bundesgesetz. Sie galt schon immer in allen Bundesländern und kann nicht durch eine Landesverordnung oder eine Absprache der Landesverkehrsminister ausgehebelt werden. Das lag dann im Ermessen der Ordnungshüter, und die waren entsprechend verunsichert.


    Den Trick mit dem Werkstattwagen habe ich auch mal probiert (der darf auch ohne Plakette in jede Innenstadt), aber mein TÜV-Ingenieur hat im letzten Moment einen Rückzieher gemacht wegen der Höhe. Er meinte, Niemand würde uns glauben, dass ich in einem Peugeot Partner auf den Knien herumrutsche und Mopeds repariere.


    Gruß Reinhard

    Ein Mann sollte in seinem Leben ein Haus bauen, einen Sohn zeugen und (scheiß auf den Baum...) eine Montesa fahren!

  • Hallo Reinhard
    Meine Auflage beim TÜV war Werkbank fest veschraubt und Regale hinten man fragte mich noch nach einem Schraubstock war aber nicht so wichtig das ganze bei einem Fiat Ducato da war die Höhe sowieso vorhanden aber sonst keine propleme ging dann alles schnell über die Bühne.(Feuerwehrauto Krankenwagen usw sind alles Sonder KFZ)
    Mfg MTH

  • Also.
    Pickup, Kastenwagen oder sonstige als Lkw zugelassene durften Sonntags Feiertags und auf Strecken, die unter die Ferienreiseverordnung fallen mit Anhänger nicht fahren. Egal welches Gewicht.
    Züge durften Sonntags und Feiertags nicht fahren, mir ist nichts anderes bekannt.
    Bundesgesetz hat , wie ja jeder weiß, nix zu sagen. Da kocht jedes Bundesland seine eigene Suppe.
    In NRW ist die Polizei angewiesen, Privatfahrer
    zu tolerieren. Aber da muß ich ja erst mal hinkommen.
    Ich hab das jahrelange Gerangel ja hinter mir.
    Auch der Wohnwagen wird als normaler Anhänger gesehen.
    Clouliner mit einem Porsche auf dem Hänger durften fahren.
    Lachhaft.
    Bin mal gespannt ob es dann wirklich so ist, wie ihr vermutet.
    Werde morgen unsere Rechtsabteilung kontaktieren.
    Ich hab alles.
    Sonntags Feiertag und Genehmigung für Strecken die unter die Ferienreiseverordnung fallen.
    Man kann sowas bekommen allerdings nur gegen entsprechendes Kleingeld und an richtiger Stelle.
    Außerdem hat man noch einige andere Dinge zu beachten.
    Höchstgeschwindigkeit für Lkw, Überholverbote etc.
    Aber muß ja jeder selber wissen was er so riskiert.
    Ich trau dem Braten nicht, kann keine Punkte mit meinem Job gebrauchen.

  • Hallo MTH,


    die TÜVler haben eine Liste, welche Sonder-Kfz möglich ist - da sind ganz witzige Sachen dabei. Außerdem hatte unser Ingenieur eine detaillierte Auflistung, was ein Werkstattwagen haben sollte, um als solcher anerkannt zu werden. Ich finde sie gerade nicht mehr und kann mich nicht erinnern, ob sie vom Finanzamt oder Verkehrsministerium war.
    Die Einbauten waren so geplant, dass noch diagonal eine Montesa reinpasst, der Schraubstock sollte auf einem klappbaren Ausleger befestigt sein. Die "Leiternklappe" am Heck (französische Handwerkerautos haben sowas) wollte ich als Stehhöhe verkaufen, da hat der Prüfer leider nicht mitgemacht.


    Mit einem Ducato bist Du natürlich fein raus, der hat ordentlich Platz in allen Richtungen.


    Gruß Reinhard

    Ein Mann sollte in seinem Leben ein Haus bauen, einen Sohn zeugen und (scheiß auf den Baum...) eine Montesa fahren!

  • Hallo Rolf,


    ein Kollege von mir fährt Straßenrennen und hatte schon mehrfach Ärger mit der Rennleitung auf der Autobahn.
    Seine Ausnahmegenehmigung für 2018 hat er schon beantragt, und heute bekam er vom Verkehrsamt unserer Kreisverwaltung die Auskunft, dass er sie nicht mehr benötig. Man hat ihm mitgeteilt, er dürfe seit kurzem zu privaten Zwecken auch an Sonn- und Feiertagen mit LKW-Zulassung und Anhänger fahren.


    Schreib mal kurz, was Eure Rechtsabteilung dazu sagt.


    Gruß Reinhard

    Ein Mann sollte in seinem Leben ein Haus bauen, einen Sohn zeugen und (scheiß auf den Baum...) eine Montesa fahren!

  • Hey
    Mach ich. Mal sehen was die sagen.
    Anfang des Jahres brauchte ich sie noch obwohl ich aus familiären Gründen kaum zum fahren gekommen bin. Der ein oder andere hat's bestimmt gemerkt.
    Hab momentan "wichtigeres" zu tun und muß etwas von meiner Zeit "zurückgeben ".
    Nächstes Jahr werd ich evtl wieder etwas mehr fahren können.