Hallo zusammen,
ich habe eben im Einachser-Forum einen interessanten Beitrag gefunden. Einen neue Verwaltungsvorschrift (Auszug im Anhang) konkretisiert den §30 StVO. Das Thema wurde hier auch schon diskutiert und betrifft einige von uns.
Demnach ist es seit kurzem erlaubt, Sonntags mit LKW einen Anhänger zu ziehen, wenn die Fahrt nicht gewerblich ist und rein sportlichen Zwecken dient. Bisher wurde das oft toleriert und nicht verfolgt, kostete aber theoretisch 180 Euro für den Fahrer und 360 Euro für den Halter (hat man mir bei der Kreisverwaltung erklärt).
Gruß Reinhard, mit "Kleinlaster" Peugeot Partner