GASGAS TXT 250 mit spanischen Papieren zulassen in D

  • Zuerst mal ein Hallo an alle,


    vor mehreren Monaten habe mir überlegt mal mit einer Trail meine Fahrkünste zu verbessern.
    Gründe sind: langsamer fahren als mit dem Crosser und vor allem leiser.Um meiner Freundin ,die bisher zwar im Gelände fährt
    mit einem noch leichteren Moped etwas Übung zu vermitteln.
    Gerne würde ich damit mal legale Pässe befahren(Schotter)
    Da ich mich bereits umgeschaut habe und kein zu altes Moped will und auch nicht mehr wie 2100Euro ausgeben will für ein Hobby bei dem es sich erst noch
    herausstellt ob ich oder die Freundin es toll findet bin ich hier gelandet.
    Nun wie es der Zufall will hat ein Bekannter aus Spanien eine TXT 250 Ez 2005 mitgebracht, mit Spanischen Papieren.
    Was brauche ich um das Fahrzeug das bisher in Spanien zugelassen war auch hier zuzulassen.


    Da ihr hier die Profis im Trail sind könnte ich mir vorstellen das Ihr mir weiterhelfen könnt.


    Besten Dank vorab
    Michael

  • Erst mal heißt das Trial und nicht Trail. Ein Trail ist eine Art Weg, meist unbefestigt und ein Trail-Motorrad wäre zum Beispiel eine Enduro.
    Spanien ist doch EU. Also gibt es da auch entsprechende, leicht übertragbare Papiere.
    Du brauchst nur die CE (Konformitätserklärung) und die Zulassungsbescheinigung II.

  • Du darfst dann erstmal zum TÜV,damit du deutsche Papiere bekommst.das wird dich cirka 200 Euronen kosten.Du brauchst die spanische Zulassung und ein Datenblatt zum Motorrad.Du darfst dann das komplette Tüv Gedönse an die Karre schrauben und es muß auch alles funtionieren.

  • Es reichen die vollständigen spanischen Zulassungspapiere. Irgendein Datenblatt reicht nicht! (Zumindest bei uns hier oben in Norden), es sei denn der Prüfer kennt sich mit Trialmitorrädern aus (was eher nicht zutrifft) Um dem Prüfer die Arbeit zu erleichtern und auch die Kosten gering zu halten, ist es nach meiner Erfahrung am besten ist eine Briefkopie des gleichen Motorradmodells und Baujahr.


    Dazu gehört wie schon angemerkt der vollständige und funktionierende Beleuchtungssatz mit Blinkern und den deutschen Feinheiten wie z.B. der Reflektor hinten und die einklappende Seitenstütze.


    Damit zum TÜV in West-D. bzw. Dekra KÜS in O-D.


    Bei der Zulassungsbehörde ist dann noch der Kaufvertrag vorzulegen, Originalpapiere aus dem Ausland und Kaufertrag werden dann übrigens 1/2 Jahr eingezogen und können nach dieser Frist wieder abgeholt werden. ( zumindest in Nds. wird so verfahren ).

  • Und ich gerade jetzt zum 3. Mal ( 1x in 03/2012 dann 07/2013 und jetzt seit zwei Monaten mit anfangs einigen Datenblättern ...) und die Datenblätter waren NICHT ausreichend. Erst die Briefkopien vom gleichen Modell und Baujahr bzw. Baureihe hat den Prüfer zufrieden gestimmt. Leider haben die Prüfer viel Spielraum und wenn man so Dinge wie Fahrgeräusch im Stand und in der Fahrt nicht nachweisen kann um mal ein Beispiel zu nennen, dann kann er ablehnen. Desto länger und umfangreicher die Prüfung desto teurer wird sie übrigens ...

  • Danke mal an alle,
    in der Zwischenzeit habe ich mal beim GTÜ nachgefragt aber der hat das Problem das in den Spanischen Papieren vergessen wurde die Erstzulassung einzutragen, dadurch kann er mir nicht helfen.
    In den Spanischen Papieren stehen keine Schall/Emissionswerte was wohl das größte Problem ist.
    JA mit 200 Euro habe ich gerechnet aber wenn ich da noch zig KM durch die Gegend fahren muß lohnt sich das Ped nicht.
    Hat jemand evtl eine Briefkopie in der die Daten Stehen.
    Typ ist GG??