Änderungen 2016 zur Zulassung von KFZ

  • Hallo Gemeinde,


    wie ich soeben telefonisch in Flensburg vom KBA erfahren habe, tritt ab 2016 eine neue Richtlinie 168-2013 zur Zulassung von Fahrzeugen (unabhängig ob Motorrad oder Auto) in Kraft.
    In dieser Richtlinie ist die Rede von eine Pflicht zur automatischen Fahrlichteinschaltung und einem Nachweis zur Tankdichtheit!
    Da das KBA, und scheinbar noch weniger die Zulassungsstellen, eine Info seitens der Hersteller hat ob und welche Fahrzeuge diesen Nachweis erbringen bzw. erbracht haben, könnte es hier in Zukunft Schwierigkeiten bei der Neuzulassung ab 2016 geben.
    Der Rat des KBA war, das Fahrzeug wenn möglich noch dieses Jahr zuzulassen (eventuell auch als Tageszulassung).


    Gruß

  • wer gerne Verordnungen liest : http://eur-lex.europa.eu/legal…TXT/?uri=celex:32013R0168


    Da stehen aber auch die Übergangsfristen für "alte" Typgenehmigungen drin, wer aber ein Euro3 COC hat, sollte das Moped bis Ende 2016 zulassen, danach geht das dann wohl nicht mehr....


    Interessant ist auch die Definition eines Trial-Motorrades ( keine ABS-Pflicht )


    L3e-AxT


    Trial-Kraftrad


    a) Sitzhöhe ≤ 700 mm und


    b) Bodenfreiheit ≥ 280 mm und


    c) Fassungsvermögen des Kraftstofftanks ≤ 4 l und


    d) Gesamtübersetzung im höchsten Gang (Primärübersetzung x Getriebeübersetzung im höchsten Gang x Endantriebsübersetzung) ≥ 7,5 und


    e) Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 100 kg und


    f) kein Beifahrersitz

  • Zitat

    wer aber ein Euro3 COC hat, sollte das Moped bis Ende 2016 zulassen, danach geht das dann wohl nicht mehr....


    und genau darum ging es auch in meinem Telefonat mit dem KBA.


    Die Änderung für 2016 hat nichts mit der Euro3 zu tun. Hierfür besteht Bestandschutz durch die Homologation des Herstellers (für Euro3-bescheinigt durch COC).


    Die oben aufgeführten Änderungen sind aber trotzdem relevant für noch nie zugelassenen Fahrzeuge.


    Gruß