Hallo Gemeinde,
wie ich soeben telefonisch in Flensburg vom KBA erfahren habe, tritt ab 2016 eine neue Richtlinie 168-2013 zur Zulassung von Fahrzeugen (unabhängig ob Motorrad oder Auto) in Kraft.
In dieser Richtlinie ist die Rede von eine Pflicht zur automatischen Fahrlichteinschaltung und einem Nachweis zur Tankdichtheit!
Da das KBA, und scheinbar noch weniger die Zulassungsstellen, eine Info seitens der Hersteller hat ob und welche Fahrzeuge diesen Nachweis erbringen bzw. erbracht haben, könnte es hier in Zukunft Schwierigkeiten bei der Neuzulassung ab 2016 geben.
Der Rat des KBA war, das Fahrzeug wenn möglich noch dieses Jahr zuzulassen (eventuell auch als Tageszulassung).
Gruß