GasGas TXT 125 Pro 2014/15 BJ

  • Ist doch eigentlich egal, für's Zulassen. Du hat mit der Mühle doch noch TÜV, da weniger als zwei Jahre alt. Brauchst nur Brief und COC und ab zur Zulassingsstelle (natürlich noch Nummernschild, Deckungskarte, Perso, Penunse)!

  • Willst Du damit wirklich auf die Straße oder ist das ein 'nur so' Interesse? Keiner macht beim TÜV dafür einen Abgastest und somit sind die Werte (auch die Leistung) ohnehin nur theoretischer Natur. Da die 300er auf zugelassen wrrden kann, gibts hier eigentlich nicht allzu viel Probleme zu erwarten.
    Worauf zielt Deine Frage ab?

  • Hab den A2 und fahre hauptsächlich mit meiner 600er. Ich hab aber Lust als 2. Maschine mir ne Trail Maschine zuzulegen da ich sonst immer Mountainbike. Das Problem ist ja halt wie ich dachte sie offen zuzulassen wegen den Abgasproblemen.


    Also könnte ich eine TXT 125 offen zulassen? Ist das richtig?


    (die TXT hat ja nen 2 Takt Motor und wiegt 66 KG nutze Info)

  • hallo


    glaubst du wirklich das hier irgendjemand mit irgend ner drossel unterwegs ist ?
    selbst wenn du sie tüven willst also nach der zulassung in 2 jahren wird niemand merken wieviel leistung sie wirklich hat ....


    als tipp
    bei ner neuzulassung brauchst du nur die papiere/coc und einen Kaufvertrag am besten noch vom neukauf vom vorbesitzer
    und deine gängigen unterlagen


    die aussage mit dem zusätzlichen tüv bei einem neufahrzeug das noch nie zugelassen war und älter als 2 jahre ist
    ist so auch nicht korrekt . klar brauchen alte kisten tüv wenn sie zugelassen werden sollen . aber wenn es sich um 3-5 jahre handelt
    wird so gut wie nie ein neuer tüvbericht bei der erstzulassung benötitgt .
    hab erst die wochen wieder 2 zugelassen ohne probleme eine aus 2011 und die andere aus 2012 .
    ging alles reibungslos . auch würd ich bei bedarf mit dem tüvler vorab reden und ihm dein einsatzzweck erklären
    so das er zwar alles gängige ansieht aber auf den elektrosatz verzichtet . was bringt es sowas anzubauen wenn es 5 minuten später wieder abgebaut wird
    vor allem wenn sie 1 mal zugelassen ist , macht ma eh nie mehr tüv bis zum weiterverkauf da die kiste ja nur im gelände und das nicht tüvkomform bewegt wird .


    auch zu erwähnen ist das wenn hersteller fahrzeuge haben die bis ende diesen jahres gebaut werden aber anschließend noch bei den händlern stehen
    ist problemlos eine zulassung bis 2017 möglich ohne irgendwelche nachrüstaktionen.
    die neuregelung gilt erst bei fahrzeugen die das werk ab 1.1.16 verlassen .


    gruß Bastl

  • @Bastl


    Also mich haben sie am Freitag auf der Zulassungsstelle schon gefragt, wie alt die Mühle ist, denn nach zwei Jahren wollten sie neuen TÜV haben.



    Aber egal, ich hatte riccardos Frage ohnehin nicht verstaden; dachte er hätte schon eine und wollte wissen, wie man sie noch vor dem 31.12. zulässt.