Sportkennzeichen /kleines Nummernschild?

  • Mahlzeit.
    Gibt es eigendlich diese sogenannten Wettbewerbs- bzw. Sportkennzeichen, sprich kleinen Kennzeichen noch?
    Wenn ja,woher,sind die ?berhaupt zugelassen und was passiert wenn ich damit angehalten werde?
    Hab da mal was aufgeschnappt mit Kennzeichenmissbrauch und Urkundenf?lschung...
    Hab zwar nur 500m bis zum Gel?nde aber ein Nummernschild m?cht ich schon,nur das riesen Kuchenblech st?rt ja nur... :rolleyes:


    MFG Chris

  • Mit so einem kleinen Nummernschild zu fahren ist wie ohne hab ich neulich im Offroadforum gelesen.
    Ich hab ein 20x22 Schild mit Fl?gelmutter und 3,5 Goldkontaksteckern an der Fantic.
    Ist in einer Minute abgebaut wenn ich zum Trialen fahre.


    Andr

  • ... verkleinerte kopien des Originals sind "Kennzeichenf?lschung"


    Sportkennzeichen sind einfach nicht Zul?ssig ... k?nnten aber auch als Missbrauch ausgelegt werden.


    dann lieber ganz ohne ... ist dann halt verloren gegangen ... ;)


    wozu willst Du ?berhaupt eins anschrauben ???
    ich denke mal das der Rest des Moppeds auch nicht der StvzO entspricht .Und dann ist das fehlende Kennzeichen nur ein kleiner Punkt auf der M?ngelliste die der Anzeige beiliegt ...


    ich fahr "wenn ich mal auf der Stra?e unterwegs bin" ohne alles ...

  • So weit ich wei?:


    diese ganz kleinen Nummerschilder - wie ein Versicherungskennzeichen - waren nie wirklich zul?ssig.


    Auf den Kotfl?gel geklebte (Farb-)Kopien des Nummernschildes oder Miniaturen in Blech sind - weil eindeutig erkennbar und bereits gerichtlich gekl?rt - keine Urkundenf?lschung. Aber nat?rlich auch nicht zul?ssig.


    Solange man nicht mit voller Zulassungsausr?stung (gro?es Kennzeichen, Blinker, Kotfl?gelverl?ngerung, anderer Kr?mmer und so weiter...) auf der Stra?e f?hrt, kann einen jeder ansch...en, der eine Kelle in der Hand und schlechte Laune hat.


    Meine Erfahrung: Nummerschild und Fahrzeugschein im Rucksack, unauff?llige Fahrweise und Ger?uschkulisse sowie ein freundliches Gesicht helfen im Umgang mit Staatsmacht.


    Wheelie-Kings mit pampigen Umgangsformen, die mit Get?se Lehm in den Asphalt massieren, d?rfen sich nicht wundern, wenn die "Rennleitung" ?hnlich rustikal reagiert.


    Auf der anderen Seite des ?rmelkanals gibt es ein sogenanntes "Daylight Permit" f?r Wettbewerbsmotorr?der mit Minimal-Stra?enausr?stung.

  • Zitat

    Original von kleiner Feigling
    Auf den Kotfl?gel geklebte (Farb-)Kopien des Nummernschildes oder Miniaturen in Blech sind - weil eindeutig erkennbar und bereits gerichtlich gekl?rt - keine Urkundenf?lschung. Aber nat?rlich auch nicht zul?ssig.


    Hi,
    hast du da irgendeinen Link auf ein offizielles Urteil (Aktenzeichen oder so?). Ich frage, da ich es auch so kenne wie Kubi:


    Zitat

    Kubi
    ... verkleinerte kopien des Originals sind "Kennzeichenf?lschung"


    Sportkennzeichen sind einfach nicht Zul?ssig ... k?nnten aber auch als Missbrauch ausgelegt werden.


    dann lieber ganz ohne ... ist dann halt verloren gegangen ... ;)


    Was ich schon ganz sch?n grotesk finde, denn man will sich kennzeichnen und wird daf?r noch bestraft. X(


    Gru?,
    Torsten

  • M?sst Ihr mal im Internet nach "Urkundenf?lschung" bzw. "Kennzeichenmi?brauch" suchen:


    Eine kopierte Urkunde, die nach Gr??e, Material usw. einwandfrei als Kopie zu erkennen ist, ist eben nicht "gef?lscht" sondern eine Kopie, die f?r jeden erkennbar nicht anstatt des Originals ausgegeben werden kann. Es fehlt somit die Absicht zu f?lschen.


    Kennzeichenmi?brauch liegt auch nicht vor, wenn die Kopie inhaltlich unver?ndert zum Original bleibt und das Original zu demselben Fahrzeug geh?rt, an dem die Kopie angebracht ist. Es fehlt die Absicht des Mi?brauchs.


    Nun zur Praxis: ?ber eine beim Hinterherfahren gut lesbar angebrachte Kennzeichen-Kopie
    mit funktionierender "Trial-Beleuchtung" wird sich ein Freund&Helfer nicht gro? aufregen, solange man damit kurze Strecken bei Tageslicht zum Training oder Br?tchenholen ansonsten unauff?llig zur?cklegt - und zumindest den Fahrzeug- u. F?hrerschein im Original vorlegen kann. Hab?s probiert...
    Man sollte vielleicht nicht versuchen, damit an Wochenendn?chten eine Gro?stadt zu durchqueren - erst recht nicht auf dem Hinterrad.

  • Zitat

    Original von kleiner Feigling
    Nun zur Praxis: ?ber eine beim Hinterherfahren gut lesbar angebrachte Kennzeichen-Kopie
    mit funktionierender "Trial-Beleuchtung" wird sich ein Freund&Helfer nicht gro? aufregen, solange man damit kurze Strecken bei Tageslicht zum Training oder Br?tchenholen ansonsten unauff?llig zur?cklegt - und zumindest den Fahrzeug- u. F?hrerschein im Original vorlegen kann. Hab?s probiert....


    Und hier sieht die (nicht die) Praxis bei Endurofahrern h?ufiger mal anders aus und auch bzgl. Urkundenf?lschung habe ich da auch schon andere Stories geh?rt. Mit Sportkenzeichen gab es m?chtig ?rger, ohne hatte man halt gerade das Nummernschild verloren. X( Daher halt auch meine Frage. Ein befreundeter Polizist der eigentlich recht gewissenhaft ist und selbst Enduro f?hrt, ?u?erte sich auch mal dementsprechend. Ich muss bei ihm noch mal nachhaken.


    Gru?,
    Torsten

  • Bzgl. der Urkundenf?lschung hat der kleine Feigling recht.


    Bzgl. Kennzeichenmi?brauch gilt: Alles andere als das Original-Kennzeichen kann im schlimmsten Fall als Kennzeichenmi?brauch gewertet werden.
    Denn auch das Entfernen des Kennzeichens f?llt grunds?tzlich unter die Vorschrift (? 22 StVG), genauso wie das sonstige Ver?ndern, insbesondere Erschweren der Erkennbarkeit (Dreck drauf, aber auch ein kleineres Wettbewerbskennzeichen, weil man die Buchstaben und zahlen schlie?lich schlechter lesen kann).
    Letztlich begibt man sich immer in die H?nde 1) des Polizisten/F?rsters 2) des Staatsanwaltes und 3) des Richters und bekommt, falls alle drei nacheinander wenig Verst?ndnis und/oder schlechte Laune haben, eine satte Geldstrafe (ein Monatsnetto ist da ?blich) und m?glicherweise auch ein Fahrverbot von 1-3 Monaten. ;(
    Letztlich kommt es immer darauf an, ob die Ver?nderung "in rechtswidriger Absicht" geschah. Bei solchen subjektiven Merkmalen wird einem auch nicht jede K?se-Ausrede-Geschichte geglaubt, erst recht nicht, falls man sich illegal im Gel?nde bewegt. Das spricht dann eher erstmal gegen den Erwischten...

  • Eine erkennbare Kopie ist niemals eine gef?lschte Urkunde, egal ob mit Siegel oder nicht.


    Au?erdem mu? ja f?r eine Urkundenf?lschung auch irgendetwas am Erkl?rungsinhalt der Urkunde falsch sein oder der erkennbare Urkundenverfasser ge?ndert werden. Das ist bei einer 1 zu 1 Kopie auch nicht gegeben.


    Was Du meinst oder geh?rt hast ist der Fall, dass man ein Kfz mit einem Nummernschiild versieht, das f?r das Fahrzeug gar nicht zugeteilt ist. Dann kommt es f?r den Unterschied Kennzeichenmi?brauch oder Urkundenf?lschung darauf an, ob das Zulassungssiegel auf dem Nummerschild drauf ist. Das w?re dann Urkundenf?lschung. Ein ungesiegeltes Kennzeichen w?re Kennzeichenmi?brauch.

  • hallo leute,
    in ?sterreich soll jeder " nachbau " lt. beh?rde - eine f?lschung sein -
    je detailgenauer um so schlimmer.
    mit einem handgeschriebenen papkarton gibts am wenigsten schwierigkeiten -
    vorausgesetzt, du hast ein gutes argument f?r die abwesenheit deines originalkenzeichen.


    gruss
    peter

  • fast vergessen - in ?sterreich k?nnen die nummernschilder ja auch als pizzablech dienen -
    aber f?r die xxl familienpizza!
    deshalb gab`s da auch ganz schlaue - die haben sie mit einer blechschere verkleinert und
    den "?brigen " rand bis zu den zahlen mal weggezaubert.
    bl?d wars nur bei einer kontrolle - so ein kennzeichen war nicht mehr g?ltig ( dokumentenf?lschung)


    die einfache l?sung war - umbiegen.
    so hatten wir jedenfalls noch nie probleme. ( tipp kam von der staatlichen rennleitung )


    aber zum trialen kannst sie auch so nicht verwenden - bei einem r?ckw?rts abstieg
    amputierst du dir die beine - sooo breit sind die immer noch.


    gruss
    peter

  • Hab?gerade noch was gefunden:


    als Kennzeichenmi?brauch kann bereits ausgelegt werden, dass das Originalnummernschild so angebracht oder ver?ndert wird, dass die Erkennbarkeit leidet.
    Das d?rfte dann erst recht f?r jede Kopie gelten.
    Dann ist es fast schon Gl?ck, wenn einem Urkundenf?lschung vorgeworfen wird, weil ein routinierter Verkehrsanwalt diesen Vorwurf mit Musterurteilen abwenden kann und ersatzweises "Nachschieben" des Vorwurf von Kennzeichenmi?brauch bei manchen Richtern schlecht ankommt.


    Man ist in jedem Fall auf die gute Laune der Beamten angewiesen. Selbst mit Nummernschild und Blinkern findet jeder, der sich ein bi?chen auskennt, mehr als auf das Formular einer M?ngelmeldung passt:
    St?nder klappt nicht automatisch ein, ?bersetzung ver?ndert, Bed?sung ver?ndert....
    der kleinste Furz l?sst die Betriebserlaubnis erl?schen mit entsprechenden Folgen auch f?r die Versicherung und evt. sogar die Besteuerung eines Mopeds.

  • Hallo Chris,
    das kleine Kennzeichen ist bei TNT in Berlin , ich glaube f?r ca. 19,- ?
    zu haben. Obwohl ich hier in Berlin f?r meine Enduros schon meht als 4
    20 x 20 Kennzeichen bekommen habe , finde ich die kleinen Teile viel besser !!!
    Und schon im Nachbarland Tschechische Republik, und z.b. Spanien erst recht in der Sahara wo ich schon 2x ca. 2500 km mit dem teil gefahren bin , ist das absolut in Ordnung !!!! In D. im Wald und auf den alten russ. ?bungspl?tzen um Berlin aber besser ganz hinten ohne !!!
    Liebe Gr??e Yorck
    TNT /
    http://www.foxmotocross.de/
    schade wollte noch ein Foto anh?ngen hat aber nicht geklappt!

  • Zitat

    Original von kleiner Feigling


    Dann ist es fast schon Gl?ck, wenn einem Urkundenf?lschung vorgeworfen wird, weil ein routinierter Verkehrsanwalt diesen Vorwurf mit Musterurteilen abwenden kann und ersatzweises "Nachschieben" des Vorwurf von Kennzeichenmi?brauch bei manchen Richtern schlecht ankommt.


    Das halte ich jetzt mal f?r ein Ger?cht oder eine Fehlinformation duch einen (schlechten?) Anwalt.
    Der Richter beurteilt einfach den festgestellten Sachverhalt und sagt dann - unabh?ngig davon,wie der Staatsanwalt das rechtlich eingeordnet hat - wie er selbst das rechtlich sieht. Sieht er's anders, gibt's einen Hinweis und es wird eben wegen ? b anstatt ? a verurteilt.

  • Sagt mal wie wird das eigentlich bei der DM z. B. Dreckenach ,von wegen fahren auf ?ffentlichen Strassen ,mit dem Kennzeichen gehandhabt .
    F?hrerschein und Zulassung sind ja schon mal n?tig laut Ausschreibung.
    Aber welche Gr??e des Schildes f?r Fahrten zwischen den Sektionen?

  • Also ich war da und bin durch die Abnahme gekommen.
    Mein Nummernschild ist aus selbstklebender Folie und ich sch?tze
    ca. 70 X 70 mm .
    Gr??er passt es nicht b?ndig auf das Schutzblech der Pro!


    Und so isses eigentlich ziemlich ?blich ;)

  • Im Rahmen eines (offiziellen!!!) Wettbewerbes sieht's da immer anders aus: Die Beh?rden sind aufgrund des Genehmigungsverfahrens ?ber die Veranstaltung informiert - ergo gibt's diesbez?glich f?r die TEILNEHMER der Veranstaltung auf dem genehmigten Streckenverlauf auch keine Probleme.
    Zum Problem wirds aber selbst da wenn dann auf der Zwischenstrecke ein Unfall passiert - Versicherung, erl?schen der Betriebserlaubnis, evtl. Fahren ohne Fahrerlaubnis...


    Am besten das Mopped zum Trainingsgel?nde in Transporter oder auf'n H?nger und ihr habt's keine Probleme. Und f?r's Mopped ist's auch ges?nder.


    Tipp am Rande: Wer trotzdem mit dem Trialer auf ?ffentlichen Stra?en f?hrt - so wie man in den Wald reinruft, so ruft's zur?ck ;)