Liebes Forumsgemeinde,
kurz vor Weihnachten kam ein neuer Steuerbescheid für meinen Sprinter ins Haus geflattert. Kurz die wesentlichen Eckdaten:
Sprinter 213 CDi, mittlerer Radstand, Hochdach, 5 Sitzplätze eingetragen, 2.148 ccm, zgG.: 2800 kg, Euro3
Quote"Aufgrund der Anpassung der automatisierten Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer an die geltende Rechtslage wurde die Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz neu berechnet und in geänderter Höhe festgesetzt."
bis 25.03.2018 => 160,00 € LKW nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 KraftStG Besteuerung nach Gesamtgewicht
ab 26.03.2018 => 339,00 € PKW nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 KraftStG Besteuerung nach Schadstoffklsase Euro3 und 2.148 ccm Hubraum.
Quote"Sonstige Erläuterungen:
Ihr Fahrzeug wurde gemäß § 18 Abs. 12 KraftStG entsprechend der am 1. Juli 2010 geltenden Rechtslage abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wie ein PKW (Anm.: Muss das hier nicht LKW heißen!?) besteuert. Die Besteuerung wie ein PKW wurde vom Gesetzgeber bewusst für solche Fahrzeuge vorgeschrieben, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut wurden."
Am Telefon hat mir der zuständige MA des Zolls erklärt, dass alle Lieferwagen, die mehr als 3 Sitzplätze eingetragen haben peu a peu als PKW besteuert werden. Einzig und allein maßgeblich sei die maximale Anzahl der Sitzplätze. Das könne ich gerne unter BFH, Urteil vom 29.08.2012 - II R 7/11 nachlesen (https://openjur.de/u/615782.html).
Dort habe ich allerdings reichlich wenig zu Sitzplätzen, einiges an Flächenberechnungen und viel Willkür gefunden.
Der freundliche Zollbeamte hat mir allerdings den Tipp gegeben, ich solle von einem Sachverständigen feststellen lassen, dass der Sprinter nur noch zwei, maximal drei Sitzplätze hat (nach erfolgter dauerhafter Unbrauchbarmachung der Sitzaufnahmen der 3er Sitzbank). Dann zur Zulassungsstelle, das dort ändern lassen und schon würde die Steuer ab dem Zeitpunktwieder auf die 160 € LKW festgesetzt.
Umgebaut als Wohnmobil mit Küche, Bett und "wohnlichem Charakter" würde 280 € Steuer kosten, wäre aber in der Versicherung deutlich billiger. Allerdings will ich keine Küche spazieren fahren. Der Gaskocher und ein Grill reicht mir völlig im Fahrerlager.
Sicherheitshalber habe ich Widerspruch gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid eingelegt:
QuoteSehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 19.12.2018 meines Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen XX XX XXXX lege ich hiermit Widerspruch ein.
Das Fahrzeug dient vorwiegend zur Lastenbeförderung und ist somit weiterhin als LKW zu versteuern.
...
Zu 90% dient mir der Sprinter zum Transport meiner Motorräder zum Training, Veranstaltungen und im Urlaub (wo ich auch mindestens ein Motorrad mitnehmen "muss"). Ein bis zwei Mal im Jahr fahre ich allerdings auch mal mit Familie oder Freunden in den Urlaub, was eben nur geht, wenn da mehr als 3 Sitzplätze eingetragen sind.
Hatte von Euch schon mal jemand den Fall und wie seid Ihr damit umgegangen? Mein Vorschlag, dass ich mitsamt Sprinter zur Begutachtung beim Hauptzollamt vorstellig werde, hat der Zollbeamte am Telefon als nutzlos bezeichnet. Es komme einzig und allein auf die maximale Anzahl von Sitzplätzen an. Das gelte auch für die ganz langen Sprinter mit Doppelkabine und Pritsche wie sie beispielsweise Zimmereien verwenden.