• Helmpflicht in den USA - siehe Hinweis von Shercotrialer


    Meines Wissens nach herrscht zumindest in einigen der US-Bundesstaaten ohne Helmpflicht für Motorradfahrer folgendes Gesetz: wer ohne Helm fährt und tödlich verunglückt, darf auch ohne Spenderausweis als Organspender "genutzt" werden. Das wäre in Deutschland rechtlich wohl nicht möglich.
    Bleibt noch der alte Spruch vom einem lieben Trialkameraden: wer einen 5-Euro-Kopf trägt, der soll auch ruhig einen 5-Euro-Helm fahren.....


    Gruß,


    Günter

  • Eigentlich kann es wurscht sein, ob Ihr Euch den Kopf einrennt und was für eine Hutmode Ihr dabei gerade tragt.


    Es geht hier vor allem um die Veranstalterversicherung bei Trials bzw. um die Vereins- oder Trainingsgeländeversicherung. Die Verträge sind so formuliert, dass der versicherte Verein oder Veranstalter dafür Sorge zu tragen hat, dass aktuelle Helme (ECE05) getragen werden.


    Es ist möglich, dass der Verein oder Veranstalter und mit der Durchführung Beauftragte für Schäden (mit-)haften, die jemandem zustoßen, der mit altem Helm, Pudelmützen, Jeckenkappe oder sonstwas gefahren ist.


    Es ist einfach unsportlich, wenn Fahrer diejenigen, die ihnen erst das Fahren ermöglichen, diesem Risiko aussetzen, weil sie meinen mit irgendeiner Spaßkappe besser auszusehen.



  • sooissess 8)

  • warum Fahrt ihr eigentlich Klassik trial? ich habe für mich die Entscheidung für Klassik getroffen um auch historisches Kulturgut zu erhalten. dazu gehörgen ganz klar auch Helme die zum Baujahr des Motorrades passen. wenn die Entwicklung [ höher schneller weiter) hier auch fortgesetzt wird, bin ich dann hier auch falsch. wie gesagt, vernünftige Menschen benutzen einen Helm, aber motorradfahren ist im eigentlichen Sinn sicher nicht vernünftig. aber diese entscheidung trifft auch jeder selbst. lasst doch bitte im klassikbeteich die Kirche im Dorf. wenn alles von der veranstalterhaftung abhängig Gemach wird, warum muß ich dann bei jeder Veranstaltung einen haftungsverzicht unterschreiben, der alle beteiligten von jeder Verantwortung und Haftung freistellt?

  • Die Wirksamkeit eines Haftungsverzichts ist umstritten:


    bei normaler Fahrlässigkeit funktioniert es meistens.
    Sobald jemandem grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorgeworfen wird, kann es Probleme geben für die bei ernsthaften Zwischenfällen dann Staatsanwalt und Gerichte zuständig sind. Da reicht erst mal der Vorwurf ohne Nachweis.


    Eine gute Gelegenheit für jeden Versicherer im Schadensfall Leistungen zu verweigern, zu kürzen oder mindestens hinauszuzögern.


    Warum sollten sich Fahrtleiter, Veranstalter usw. diesem nicht nur theoretischen Risiko aussetzen?

  • Hauptsache fahren- du hast recht! grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kann kein Veranstalter ausschließlich. damit ist die Sache eindeutig. insofern sollen Veranstalter ihr tun und handeln überprüfen. das sind wir aber genau dort wo ich hin möchte. gesunder Menschenverstand! letztlich bist du auf hoher See und vor Gericht nur vom lieben gott abhängig.

    2 Mal editiert, zuletzt von shercotrialer ()

  • Gesunder Menschenverstand?


    Frag einfach mal jemanden, der zum ersten Mal in seinem Leben einen Klasse 3- oder höher Fahrer in einer ganz normalen Sektion bei einem durchschnittlichen lf-Trial sieht, was er vom Geisteszustand dieser Fahrer hält...


    Wir kennen das doch alle, wenn wir versuchen zu erklären was Trial ist:


    ein Motorsport ohne Überholen, bei dem es noch nicht einmal um Höchstgeschwindigkeiten, Bestzeiten oder gewaltige Siegesprämien geht, ist für den Durchschnitts-Fernsehzuschauer nur sehr schwer vorstellbar und Richter oder Staatsanwälte würde ich da nicht ausschließen.


    Mich fragen Nachbarn und Bekannte auch nach jahrelang wiederholten Erklärungen zum Trial immer noch, ob ich wieder "zum Rennen" fahre.


    Und wenn Nicht-Motorradfahrer mal wieder die drehende Gashand nachäffen (gern auch mit links) kannst Du davon ausgehen, dass sie sich eigentlich mit dem Zeigefinger an die Stirn tippen wollten.


    Wenn sich das Risiko für Teilnehmer und Veranstalter, vor Gericht zu landen, auch nur etwas vermindern lässt, indem jeder einen ECE05-Helm trägt, tun wir das einfach und gut is.

  • Eine Frage weshalb ist ein Fieberglashelm nach 8 Jahren zu tauschen?
    Im Prinzip geb ich Shercotrialer recht. Wer im Winter nach draußen geht kann auf den Allerwertesten fallen. Aber hier in Zentralmitteleuropa muß jemand dran schuld sein. Auf gar keinen Fall der Schneesitzer selbst. Um wirklich alle Risken aus zu schließen müßten selbs Fußgeher helm tragen. Airbagjacken soll's ja auch schon geben. Schutzbrille nicht vergessen, der böse Wind könnte ja ein Sandkorn ins Auge wehen und weil's so brennt läuft man dann gegen ein Verkehrszeichen was dann eine blutige Nase verursacht. Daran ist der Hausmeister schuld )Straße nicht gewaschen)der Straßenerhalter ebenfalls. Er hätte ja Kippstangen aufstellen können........
    Es gibt immer noch Eigenverantwortung! Interessanter weise berufen sich bestimmte Kreise immer darauf wenn's darum geht Sozialabbau zur Tugend zu erheben. Die jenigen denen das nützt klatschen Beifall und die Journailie schreibt ab.
    Eigenverantwortung wo sie hin gehört wird immer mehr eingeschränkt. Der Versicherungswirtschaft zu liebe.
    Gerhört auf den ersten Blick nicht hier her. Aber auf den Zweiten.


    Zu Finne (die) : Reine Augenauswischerei!!!!!


    Bei uns im Club kam einem 14 jährigen das erste Glied seines linken Mittelfingers an Kette und Finne abhanden.
    Was wirklich geholfen hätte: Ein Killschalter mit Magnet am Armband! In Italien bereits Vorschrift. (Krieg leider das Foto nicht rein.
    Die Mühle währe nicht mehr gelaufen als sie auf den Jungen fiel und (beinahe) nichts währ geschehen.


    Im Moment wird fleißig umgerüstet.


    Gruß, Hannes

    Der Eigentumssatz: Wenn du etwas weg wirfst, benötigst du es im Moment da es für immer weg ist!