AHK Heckträger

  • @Aleks, 1000 Dank für deine Mühen! Ich habe auch recht lange nach möglichen Lösungen gesucht und deine hat mit Abstand das beste Preis/Leistungs-Verhältnis ;)


    Weiß jemand, wie es mit einer offiziellen TÜV-Abnahme aussieht? Alles, was einem Prüfer helfen kann (erteilte Abnahme, Materialgutachten, Schweißzeugnis, was-weiß-ich...) müsste doch eine Abnahme erleichtern, oder? Zumindest wenn ich Gutachter wäre und im Zweifelsfall meinen Kopf hinhalten müsste, wäre ich für diese "Indizien" dankbar.


    Mir ist klar, dass die meisten hier den Träger einfach auf die AHK setzen "und gut" und ich habe auch selbst kein Problem damit, aber ein Gutachten würde die Sache abrunden. Falls ihr dazu irgendetwas zuschicken könntet, wäre ich dankbar.

  • An sich zählt meines Wissens der Träger lediglich als Gepäck bzw. Ladung. TÜV-Abnahme bzw. Gutachten wäre dafür dann genauso erforderlich wie für die selbst gehäkelte Klorollenhaube für die Hutablage.
    Lediglich die Beleuchtung bräuchte ein Prüfzeichen.

  • Da der Heckträger soweit er nur auf der Anhängerkupplung abnehmbar befestigt ist als Gepäck zählt ist eine Tüvabnahme völlig sinfrei und unnötig.


    Ich habe zwar für mich und Freunde schon einige gebaut die zusätzlich am Fahrzeug abgestützt waren und diese vom TÜV abnehmen und für das Fahrzeug eintragen lassen. Dadurch wird die Stützlast der Anhängerkupplung umgangen und somit kann mehr geladen werden. Dieses dient aber auch nur um mit den unwissenden Ordnunshütern keine diskusionen zu haben denn Grundsätzliches ist auch solch ein Träger da abnehmbar wie Ladung einzustufen und somit TÜV frei.



    Eine TÜV abnahme wie du sie meinst brauch nur ein Gewerbetreibender zwecks Gewährleistung ist ein sogenanntes Teilegutachten und somit sehr teuer.

  • Danke für die Infos. Es gibt auch gegenteilige Meinungen hierzu:
    https://www.motor-talk.de/foru…nzen-drohen-t2691017.html
    (Die primäre Quelle habe ich leider nicht gefunden.) Darin:
    "
    Zitat: Auszug aus einem Merkblatt des VdTÜV:
    Definition
    [...] Am Fahrzeugheck angebrachte Tragesysteme gelten als Fahrzeugteile. [...] Das Hecktragesystem darf nicht über die seitliche Begrenzung des Fahrzeugs hinausragen.
    "
    Es geht hier zwar um Fahrradträger, aber wenn der Heckträger anders als ein Dachgepäckträger tatsächlich ein Anbauteil ist, wird eine ABE doch notwendig, oder?


    Danke!
    Markus

  • Der Heckträger auf der AHK (!) ist aber kein Anbauteil in diesem Sinne. "Am Fahrzeugheck angebrachte Tragesysteme" meint eben lediglich am Fahrzeugheck angebrachte Tragesysteme.... Der AHK-Träger ist aber auf der AHK angebracht, und das auch nicht fest, sondern eben leicht entfernbar. Musterbeispiel für ein "am Fahrzeugheck angebrachtes Tragesystem" sind immer diese Gepäck"rucksäcke" bei Reisebussen.


    Übrigens: meines Wissens sollte auch die Stützlast für einen solchen AHK-Träger (egal ob Gepäckbox, Fahrradträger oder Motorradträger) egal sein. Der Gesetzgeber sieht als Stützlast diejenige Last an, die vom Anhänger ausgeht, vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__44.html .
    Also nicht das, was vom AHK-Träger auf die AHK wirkt. Meines Wissens sind Bußgelder lediglich dann fällig, wenn mit einem Anhänger die Stützlasten über- bzw. unterschritten werden, lasse mich aber gerne korrigieren.
    Theoretisch sollte daher ein AHK-Träger die Stützlast weit überschreiten dürfen - die Grenzen werden durch die zulässigen Achslasten bzw. das zulässige GEsamtgewicht des Fahrzeugs gesetzt. Und sicherlich durch die Vorgaben zur Ladungssicherung. Die gelten aber auch, wenn ich einen leichten Fahrradträger mit nur einem leichten Fahrrad auf der AHK befestige.


    Die Stützlast eines Anhängers wirkt während der Fahrt dynamisch. Durch Bodenwellen, Wippen des Anhängers, etc. verstärkt sich die vertikal wirkende Last auf den Kugelkopf ja erheblich. Hinzu kommt noch das Gewicht des Anhängers, das grds. horizontal wirkt. Das alles habe ich bei einem AHK-Träger ja nicht.

  • Der Heckträger auf der AHK (!) ist aber kein Anbauteil in diesem Sinne. "Am Fahrzeugheck angebrachte Tragesysteme" meint eben lediglich am Fahrzeugheck angebrachte Tragesysteme.... Der AHK-Träger ist aber auf der AHK angebracht, und das auch nicht fest, sondern eben leicht entfernbar. Musterbeispiel für ein "am Fahrzeugheck angebrachtes Tragesystem" sind immer diese Gepäck"rucksäcke" bei Reisebussen.


    Das klingt einleuchtend! :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    "angeblich" ist die maximale zulässige Stützlast die, die der AHK Hersteller
    für seine AHK erlaubt ( Typenschild, oft 80 oder 100kg ) . Und ! es
    ist zu prüfen ob die hintere maximale Achslast nicht überschritten wird,
    bzw. die Vorderachse nicht zu stark entlastet wird.


    Also, es ist zwar recht frei gestaltet, aber nicht völlig ohne Grenzen.

  • Auf die Achslasten (bzw. Entlastung der Vorderachse) ist natürlich strikt zu achten.
    Speziell auch dann, wenn der Kofferraum noch voll beladen ist und auf der Rückbank Leute sitzen.


    Die Stützlast limitiert (zumindest vom Gesetz her) den Anhängerbetrieb, nicht die Beladung. Sicherlich wird irgendwann die Kupplung mal nachgeben, wenn ich sie mit einer krass belade. Aber wie schon dargestellt, wird das sicherlich nicht bei einer leichten Überschreitung der Stützlast mittels Motorradträger der Fall sein, denn bei Anhängerbetrieb wirken da ganz andere Kräfte. Trotzdem sollte man natürlich keinesfalls an die Grenzen der Belastbarkeit gehen. Die Befestigungspunkte der AHK am Auto und die AHK selbst werden es zu schätzen wissen.


  • Die Stützlast limitiert (zumindest vom Gesetz her) den Anhängerbetrieb, nicht die Beladung.


    nein, es darf nur die max. stützlast auf die kupplung drücken. ganz einfach.
    ein träger der an der kupplung befestigt wird gilt nämlich auch als anhänger.

  • Auf die Kupplung darf nur die zulässige Stützlast drauf, egal ob als Last oder in Form einer Anhängerdeichsel, halten wird das schon, wenn man erwischt wird, muss man eben zahlen und / oder Beladung verringern, ich würde bei einer 75kg AHK keine Bedenken haben, da einen modernen Trialer hinten rauf zu packen....
    Bis 50% Überschreitung kostet überschaubare 25,-€, die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden geht gegen 0....
    Wer auf Nummer sicher gehen will, braucht einen Wagen mit 100kg Stützlast.

    • Offizieller Beitrag

    die maximale Stützlast, wenn die AHK als Befestigungseinrichtung
    für einen Heckträger genutzt wird, ist die zur AHK gehörige Maximallast.


    Mein Auto hat z.B. 75 kg max. Stützlast im normalen Anhängerbetrieb, aber
    die AHK selber darf mit 80 kg als max. Stützlast lt. Typenschild als Bauteil
    eines Heckträgers genutzt werden. Und somit passts :)

  • Der Träger auf der AHK zählt nicht als Anhänger. Sonst dürfte man auch mit Fahrradträger ja nur 80 km/h fahren.


    Die 25 € kostet die Überschreitung der Stützlast laut Bußgeldkatalog aber auch nur, wenn sie mittels einachsigem Hänger überschritten wird, nicht bei Überschreitung mit Motorradträger. Das ist ja gerade der Witz. Aber ist auch logisch, denn § 44 Absatz 3 StVZO als Grundlage dafür definiert Stützlast immer nur in Kombination mit Anhängern.


    Aber wie schon geschrieben, sinnvoll ist eine höhere Überschreitung sicherlich nicht, und könnte eventuell je nachdem als ungenügende Ladungssicherung angesehen werden.
    Das sollte es jetzt zu dem Thema von mir gewesen sein.

  • Moin Gemeinde,
    bezgl. der Angaben zur Stützlast und TÜV Freiheit kann ich zustimmen. Nichtsdestotrotz ist die Belastung auf der AHK von einem Motorradträger welcher rechts und links einen knappen Meter übersteht und einer Anhängerdeichsel komplett unterschiedlich. Speziell die hohe Torsion die durch den Überstand beim "Wackeln" des Trägers entsteht ist imens und gibt es so beim Anhängerbetrieb nicht (Deichseln sind dehbar!). die Kupplungskonstruktionen sind nicht unbedingt darauf ausgelegt. Speziell bei den "modernen" mit integrierter Steckdose in der Kupplung gibt es somit eine Sollbruchstelle (schöne Bilder dazu im Internet). Ich würde da immer rechts/links am Ende in irgendeiner Form abstützen. Aber da ist, wie geschrieben, jeder selber für Verantwortlich.
    Greets Kai

  • Ducato hat glaube 100 Kg Stützlast, abspannen oder abstützen müßten ja bei einer Kontrole gegengerechnet werden.
    Mein Transportmittel hat 75 Kg Stützlast Abspannung am Dachgepäckträger und ich bin im grünen Bereich.
    Bis denne danne
    Erpel