Da sich bisher noch keiner zum Thema geäussert hat, melde ich mich mal nach längerer Abwesenheit. Am 31.12.2016 endet die Zulassungsfähigkeit für Kräder der Schadstoffnorm EURO3 im Privatbesitz. Das dürften mit Ausnahme der bereits ausgelieferten BETA EVO des Modelljahres 2017 (haben bereits EURO4) -zu erkennen am Buchstaben "H" auf der 10. Ziffer der Fahrgestellnummer- alle im Markt befindlichen Trialmotorräder seit etwa 2008 sein. Egal welche Marke.
Mein Rat wäre, alle Fahrzeuge mit jungfräulichem Brief noch in diesem Jahr mit einer (Tages-) Zulassung zu versehen. Damit ist das Fahrzeug offiziell in den Verkehr gebracht und hat Bestandsschutz.
Auch wenn das jetzt nicht unbedingt benötigt wird: Beim Verkauf von Gebrauchten vergrössert eine Zulassung bzw. deren Möglichkeit den Käuferkreis. Viele Interessenten an älteren Trialern wollen Trialwandern oder evtl. per Achse zum Gelände rollen. Deswegen: Vor Jahresende noch schnell machen.....
Frank