Ab 2016 keine Zulassung von Fahrzeugen mit Euro 3 möglich.

  • Hallo Leute
    wer seinen Trialer mit Euro 3 Abgaseinstufung bisher nicht zugelassen hat sollte das unbedingt tun.
    Ab 1 Januar 2016 dürfen keine Fahrzeuge erstmalig zugelassen werden, die nicht Euro 4 haben.

    Ich bin kein GasGas, Beta, Sherco und seit neustem Vertigo Händler :thumbup: sondern 21 jähriger Endurofahrer ;(

    Einmal editiert, zuletzt von kattho ()

  • Hallo
    Euro 3 PKW bekommst Du schon seid Jahren nicht mehr erstmalig zugelassen.
    Wir sind gerade aktuell bei Euro 6.


    Die Ausnahmeregelung für Kleinserien bis 5000 Stück stirbt Ende des Jahres.

    Ich bin kein GasGas, Beta, Sherco und seit neustem Vertigo Händler :thumbup: sondern 21 jähriger Endurofahrer ;(

  • Hallo Leute
    wer seinen Trialer mit Euro 3 Abgaseinstufung bisher nicht zugelassen hat sollte das unbedingt tun.
    Ab 1 Januar 20165 dürfen keine Fahrzeuge erstmalig zugelassen werden, die nicht Euro 4 haben.


    Aber Thorsten, das ist ja erst in 18.150 Jahren - ich glaube das betrifft mich dann doch nicht mehr


    Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen !

  • Es gibt Aussagen mehrer Zulassungstellen, das Altfahrzeuge mit Euro 3 nur bis Jahresende zulassungsfähig sein sollen....


    Eigentlich gilt Euro 4 ab Jahreswechsel für neue Modellreihen, alte Modelle bis Ende 2016, mit Ausnahmegenehmigungen bis Ende 2017....


    Wer sich lange Diskussionen auf der Zulassungsstelle ersparen will, jetzt einfach anmelden.....

  • Hallo
    Euro 3 PKW bekommst Du schon seid Jahren nicht mehr erstmalig zugelassen.
    Wir sind gerade aktuell bei Euro 6.


    Sorry, aber das wir bei PKW bei Euro 6 sind heißt nicht das man kein Euro3 Fahrzeug mehr zugelassen bekommt. Nicht die "Kleinen mang die Großen bringen"! Wir fahren Trial mit dem Motorrad und daher sollte sich die Diskussion vielleicht aufs Zweirad beschränken- schon wegen der unterschiedlichen Handhabung der Gesetze.
    Ich war heute gerade auf der Zulassungsstelle und habe meine Trial zugelassen.
    Die Euro3 Zulassungseinschränkung bezieht sich, wurde mit dort nochmals bestätigt, ausschließlich auf neu gelassenen PKW in 2016!
    Eine Einschränkung für Motorräder gibt es nicht. Dies hatte mir auch Flensburg (KBA) telefonisch bestätigt.
    Die Trial habe ich nur zugelassen wegen der Verordnungsänderung 2016 zur Pflicht eine automatischen Fahrlichtschaltung und der Nachweispflicht zur Tankdichtheit. Dies Thema wurde hier auch schon diskutiert.
    Jeder sollte alleine Wissen und Entscheiden auf was er sich einlässt.
    Und jeder sollte bei seiner Zulassungsstelle die Dinge erfragen. Wie sich bestätigt hat sind die Leute an den Schaltern nicht ganz sicher mit der Handhabung und schon lange nicht was Änderungen betrifft. Einiges scheint vom jeweiligen Sachbearbeiter abzuhängen (Kenntnisstand).
    Der angemeierte ist sowieso der Kunde wenn's in de Hose geht.
    Im Übrigen ist es auch nicht erforderlich, wie telefonisch verlangt, das Motorrad wegen dem Abgleich der FIN vor Ort vorzustellen.


    Von daher stimmt die Aussage von Trialsprotte: im Zweifel zulassen.


    Gruß

  • Hallo zusammen,


    zu beachten ist, dass es Termine für das Inkrafttreten von Vorschriften für die Typgenehmigung und für die Erstzulassung von Fahrzeugen gibt. Für uns Verbraucher relevant ausschließlich die für die Erstzulassung geltenden. Zudem unterscheiden sich die Abgasvorschriften je nach Fahrzeugklasse. Ein übliches Trialmoped entspricht gemäß EG der Fahrzeugklasse L3e. Ab 01.01.2016 tritt die "VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen" in Kraft. Bezüglich Erstzulassung können dieser Verordnung nach Fahrzeuge der Klasse L3e und Erfüllung der Euro3 bis einschließlich 31.12.2016 zugelassen werden (siehe Anhang, relevant: "alle Fahrzeuge" = Erstzulassung). Ausnahmegenehmigung möglich gemäß "Merkblatt über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS)". Von Herstellern beim KBA zu beantragen. Hat aber nix mehr mit der 5000er Regel zu tun (wesentlich geringere Stückzahlen).


    "Die Trial habe ich nur zugelassen wegen der Verordnungsänderung 2016 zur Pflicht eine automatischen Fahrlichtschaltung und der Nachweispflicht zur Tankdichtheit."
    => meiner Meinung auch nur bezüglich Typgenehmigung gefordert, nicht für Erstzulassung


    "Im Übrigen ist es auch nicht erforderlich, wie telefonisch verlangt, das Motorrad wegen dem Abgleich der FIN vor Ort vorzustellen."
    => kann man glaub ich pauschal nicht sagen, kommt auf die Begehrlichkeiten des Zulassungsstellenmitarbeiters an - oder Tagesform ...


    Dokumente zum Regelwust und Interpretationen dazu sind im Netz zu finden.


    So, und nun allen die die Not haben viel Spaß dabei den ganzen Sums mit den Zulassungsstellen zu diskutieren .... ein hoch auf die EU !


    Gruß Michl

  • "Die Trial habe ich nur zugelassen wegen der Verordnungsänderung 2016 zur Pflicht eine automatischen Fahrlichtschaltung und der Nachweispflicht zur Tankdichtheit."
    => meiner Meinung auch nur bezüglich Typgenehmigung gefordert, nicht für Erstzulassung


    ist die Aussage aus Flensburg von kompetenter Stelle- den Typen habe ich erst nach der 3. Rufweiterleitung bekommen und der machte einen sehr kompetenten Eindruck.
    wie gesagt, muss jeder selbst Wissen was er macht. ;)

  • Es ist so das alle Euro 3 Fahrzeuge noch bis Ende 2016 zugelassen werden können,dann kommt Euro 4 mit der Lichtnummer und der Tankgeschichte.Ich hab vor zwei Wochen meine Sherco X-Ride zugelassen und es wurde sehr wohl die FIN. am Motorrad überprüft.Das gilt allerdings nur bei Fahrzeugen die nur ein COC Papier haben.Bei Fahrzeugen die einen Fahrzeugbrief haben ist das nicht so.Grundsätzlich würde ich mein Motorrad noch vor dem 1.1.2016 zulassen und wenn es nur eine Tageszulassung ist.Es ist aber auch hier tatsächlich so das das von den Landratsämtern unterschiedlich gehandhabt wird.

  • :/ Mann ist das alles kompliziert....


    Nach all den Berichten hab ich gestern voller Panik meine Rev3 erstangemeldet. Es schienen irgendwelche Kennziffern nicht übertragbar zu sein, hat dann aber doch geklappt.
    ich hoffe der Aufwand war es wert. Theoretisch könnte ich jetzt auf zwei Rädern zur Kuhle tuckern.
    :/

  • aaaalsoooo..........


    mit etwas Aufwand geht so manches ;)


    ich habe im Januar 2015 noch eine Cota aus dem Modelljahr 2008 zugelassen bekommen!!!!! das Mopped war als Wasserträgergerät von Honda D nur 3 Std im Einsatz und dann in der Versenkung verschwunden.
    Habe sie dann von einem Anfänger gekauft der ca 5 Std gefahren ist und dann die Lust verloren hat. Alle neuralgischen Punkte waren 1A und auch die Reifen waren noch lt. DOT neuwertig aber alt.


    nach gründlicher Recherche habe ich dann einen eine Ausnahmegenehmigung von der Regierungspräsidentin NRW bekommen und eine Sonderabnahme von einem Offroadafinen DEKRA Beamten bekommen.
    alles dann eingereicht bei der Regierungsbehörde und damit die Freigabe bekommen.
    Der ganze Spaß hat zwar etwas gedauert und hat ca. €300,- gekostet aber dafür hat mein Sohn ein geiles Mopped bekommen mit dem wir auch in F usw. rumdüsen können.


    Angeblich stellen sich auch die Polnischen und Holländischen Behörden nicht so dämlich an wie in D, so daß über eine Tageszulassung in diesen Ländern eine Zulassung zu erwirken ist. Damit ist dann in D, da ebenfalls EU, alles gesichert.


    Grüße