Oldtimergutachten §23 und "Ochsenaugen"

  • Hallo zusammen,
    genügen "Ochsenaugen" beim TÜV für Kräder vor 01.01.87?
    Müssen OA dran sein, bei Oldtimergutachten, also vor BJ 86?
    Wird ja TÜV und Gutachten zusammen erstellt.
    Was ist, wenn Tag der Erstzulassung nicht bekannt?
    Wenn kein deutscher Brief vorhanden, welche Dokumente werden dann benötigt?
    Günni

  • Hallo Günni,


    habe gerade mit Hilfe eines freundlichen Händlers meine TR 34 nach §21 begutachten lassen und TÜV bekommen.
    Hatte eine Briefkopie eines baugleichen Motorrades, nur 30 Stück früher gebaut.
    Wenn nichts vom Motorrad bekannt ist muss der Gutachter selbst das Baujahr ermitteln. Der Tag der Erstzulassung wird der 1.7.... benannt.


    Gruß

  • Bis 89 genügen zwei Blinker am Lenkerende ( Ochsenaugen oder die Vespablinker ), bis 125cm³ brauchst du gar keine.....


    Für den TÜV brauchst du ein Datenblatt des Herstellers oder eine Briefkopie, vieles hat der TÜV auch in seinen Unterlagen, vorher absprechen.
    Die Zulassungsstelle hätte gerne einen Kaufvertrag und macht dann beim KBA eine Anfrage, ob das Moped nicht geklaut wurde, bei Fahrzeugen aus den Nicht-EU-Ausland muss das natürlich ordnungsgemäß verzollt sein...

  • Hallo Trialsprotte,


    hast Du eine Idee, wo man nachlesen kann, dass bis 125cm³ keine Blinker erforderlich sind? Ich kann nirgends einen Hinweis darauf finden.


    Als Langzeitprojekt plane ich die Zulassung einer Cota 200. Wenn das stimmt, würde ich eine Cota 123 nehmen.


    Gruß Reinhard, der seit Jahrzehnten ohne Blinker Moped fährt.

    Ein Mann sollte in seinem Leben ein Haus bauen, einen Sohn zeugen und (scheiß auf den Baum...) eine Montesa fahren!


  • Ich verstehe nicht, warum man diesem Beitrag ein "dislike" gibt ???


    Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen !

  • Hallo Janis,


    vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich hatte das Wort "Leichtkraftrad" überlesen, das waren für mich immer nur 80er. Seit 1996 hat man das auf 125 cm³ erweitert. Die anderen Grenzwerte (max. 11kW, 6000/min und 80 km/h) werden von der Cota 123 auch eingehalten.
    Ich habe eine Briefkopie, die mir ein freundlicher Forumskollege mal gemailt hat. Darin steht "Krad Motorrad 0900 mit Leistungsbeschränkung 01", das ist aber kein Leichtkraftrad.
    Abnahme und Zulassung als Leichtkrad wären sicher möglich, aber nicht erstrebenswert wegen der Versicherung von ca. 400 Euro. Als Kraftrad kostet die kleine Montesa nur 40 Euro pro Jahr an Steuer und Versicherung (billiger als ein Mofa), da bau ich lieber Blinker an.


    Gruß Reinhard.

    Ein Mann sollte in seinem Leben ein Haus bauen, einen Sohn zeugen und (scheiß auf den Baum...) eine Montesa fahren!

  • Da liegst du falsch, teuer ist ein Leichtkraftrad nur bei Jugendlichen Fahrer, ab 18 ist das etwas teurer als ein vergleichbares Motorrad, dafür aber steuerfrei, ich hatte schon eine TY125 und eine TW125 so zugelassen.
    Früher war auch noch die Höchstgeschwindigkeit wichtig, da musste man über 80km/h kommen, alles vorbei seitdem das Limit fur die Jugend weggefallen ist zählt nur noch das Alter des jungsten Fahrers.

  • Hallo Trialsprotte,


    vielen Dank für den Hinweis, das sind gute Nachrichten. Ich konnte meinen Versicherungs-Dealer noch nicht erreichen, sonst wäre ich vielleicht schon selber darauf gekommen. Über die 80 km/h war ich auch gestolpert. Habe die Cota extra kürzer übersetzt, damit ich bei Steilauffahrten mit anschließender Kehre besser klarkomme (da bin ich früher immer abgestiegen, weil zu schnell). Wenn man die 123 so lange übersetzt, dass sie mit Rückenwind über 80 läuft, geht ihr vermutlich im Gelände schnell die Puste aus (mein Sohn nennt mich immer "0,1-Tonner").


    Gruß Reinhard, der mal mit dem TÜV-Ingenieur seines Vertrauens plaudern wird.

    Ein Mann sollte in seinem Leben ein Haus bauen, einen Sohn zeugen und (scheiß auf den Baum...) eine Montesa fahren!

  • Hallo zusammen,


    war inzwischen beim TÜV und musste feststellen, dass mein Lieblingsprüfer im Ruhestand ist. Der Nachfolger war freundlich und hilfsbereit, hat aber mit solchen Geschichten noch wenig Erfahrung (fing an mit Abgasgutachten..).
    Wir sind uns aber einig geworden, dass ein Abgasverhalten nicht nachgewiesen werden muss, weil das Fahrzeug als vor dem 1.1.89 in Verkehr gekommen gilt.
    Die mögliche Zulassung als Leichtkrad hat er bestätigt, ebenso die Möglichkeit, ohne Blinker zu fahren. Als Geschwindigkeitsanzeige genügt ein (beleuchteter) Digitaltacho, als Hupe eine Wechselstromschnarre (= keine Batterie oder Ulo-Box).
    Lediglich ein Fernlicht mit blauer Kontrolleuchte war ihm nicht auszureden - ich hatte gehofft, dauerabgeblendet auszukommen. Die Kette ist bei Montesa bereits vorbildlich verkleidet und wie das mit dem Seitenständer ausgeht, wird sich zeigen.


    Vom Versicherungsfuzzi gibt es noch keine Rückmeldung. Ohne Schlüsselnummer (hab ich ja noch nicht) können die heute keine einfache Anfrage mehr beantworten.


    Gruß Reinhard


    P.S. bei solchen Aktionen merke ich wieder, welche Lücke Peter Schwarz hinterlassen hat - bei ihm wurden solche Abnahmen schnell und unbürokratisch geregelt.

    Ein Mann sollte in seinem Leben ein Haus bauen, einen Sohn zeugen und (scheiß auf den Baum...) eine Montesa fahren!

  • Reinhard.
    Hatte den selben Lieblingsprüfer,schon Jahrzehnte,vermute ich mal einfach so.
    Er war und ist das Non plus Ultra.
    Weil er ein Kenner der Scene und absoluter Praktiker ist.
    Namen nenne ich prinzipiell nicht.


    Wir sprechen mal wenn wir uns sehen.
    Computer arbeiten zeitweise im Hintergrund,wenn du weißt was ich meine.

  • Kontroll-Leuchte für Fernlicht muss nur vorhanden sein, wenn die Funktion weder direkt noch anhand der Schalterstellung vom Fahrer erkannt werden kann.
    bei mopeds die nach EU verordnung zugelassen wurden muss aber die blaue kontrolleuchte vorhanden sein, das trifft hier aber nicht zu.

  • Für den tanzenden Korintenkacker :
    §38a STVZO :
    (2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
    Das wird in Deutschland in der Regel seit den 50er mit einem Lenkschloß der Firma Neimann realisiert....


    Ich dachte eben "powerdome" wäre wieder auferstanden, wegen solcher "Idioten" haben schon zahlreiche Nutzer diesem Forum den Rücken gekehrt und behalten ihr Wissen lieber für sich anstatt sich hier öffentlich beschimpfen zu lassen....

  • Hab ich was verpennt..
    Wo ist powerdome? Der nette Händler von nebenan.


    Du bekommst nicht überall eine Außnahmegenehmigung für Diebstahlsicherung lose.
    Klassiker, die für den deutschen Markt bestimmt waren, haben es meistens.
    Man(Frau auch) erkennt es gerne an Spänen im Lenkrohr :thumbup:

    Ich bin kein GasGas, Beta, Sherco und seit neustem Vertigo Händler :thumbup: sondern 21 jähriger Endurofahrer ;(