Was w?re wenn?. jemand zu Schaden kommt.

  • Was w?re wenn?.
    ?eines meiner Kinder bei einem Trialwettbewerb sein Moped in die Zuschauer schmei?t und dabei jemand ernsthaft zu Schaden kommt.


    Ich habe nicht vor dieses Risiko zu umgehen und mit dem Trial aufzuh?ren oder uns den Spa? zu nehmen, vermute aber dass ich mit einem Bein im Gef?ngnis stehe. Leider konnte ich zu diesem Thema nichts finden. Das das Leben an sich und Motorsport ein Risiko ist, ist mir bewusst.


    Falls ein Veranstalter Probleme damit hat dies hier ?ffentlich zu diskutieren, weil dieses Thema wg. Genehmigung, Veranstalterhaftpflicht usw. zu brisant ist, bitte ich um PN und nehme das wieder raus.


    Ausgangslage: (zum Gl?ck noch nicht eingetreten, siehe unten)
    GF Trial ohne spezielle Teilnehmerversicherung, Clubsportausweis o.?.
    Kind ohne F?hrerschein.
    Trialmoped ohne Zulassung.
    Keine Vereins oder Verbandsmitgliedschaft.
    Alle Teilnehmer haben einen gegenseitigen Haftungsverzicht unterschrieben.
    Gesch?digter ist aber ein unbeteiligter Zuschauer, der keinen Eintritt zahlen musste.
    Das Veranstaltungsgel?nde ist frei zug?nglich.
    (Ein Hinweisschild das es sich um ein Motorsportgel?nde mit Betreten auf eigene Gefahr handelt habe ich nicht gesehen)


    Zugegeben der Fall ist etwas Konstruiert, aber nicht ganz unwahrscheinlich.
    Mein Sohn hat sein Moped im letzten Jahr aus einer Bergaufkehre beim unfreiwilligen Abstieg und Drehung auf dem Hinterrad mit Vollgas etwa 4-5 Meter bergab in die Zuschauermenge geworfen. Auch die vorhandene Abrei?leine konnte dies nicht verhindern. Zum Gl?ck ist nichts passiert, da alle Aufmerksam waren und zur Seite gesprungen sind.


    Ich freu mich auf sachdienliche Hinweise oder Erfahrungsberichte und kann mir vorstellen das dies auch noch andere Eltern interessiert.


    Gru?
    Michael

  • Ich glaube die Situation ist f?r Erwachsene Fahrer die selbe, au?er das es den passenden F?hrerschein gibt. Der Hilft dann aber auch nicht weiter.


    In dem Fall das vom Veranstalter Eintritt erhoben wird, h?tte dieser eine gewisse Verkehrssicherungspflicht und dies w?rde die Veranstalterhaftpflichtversicherung, die hoffenlich jeder Verein abschlie?t abdecken. Ob die dann Zahlt wage ich auch zu bezweifeln.


    Bei Veranstaltungen mit Eintritt, z.B. WM in Luxemburg gab es extra ausgewiesene Zuschauerzonen und Ordner. Aber dies ist eine andere Situation und normal nicht durchf?rbar.


    Es wundert mich aber schon machmal das die Zuschauer, teils mit Kindern, mit den F??en unter der Sektionsbegrenzung stehen. Bin schon mal jemand ?ber die F??e gefahren. Meine Kinder haben von Klein auf, auf Rennstrecken und bei Trials gelernt, wo die Sturzzonen sind und man nicht stehen sollte. Mach andere hat dies leider nicht beigebracht bekommen. Hoffentlich tut lernen nicht weh.


    Grunds?tzlich sehe ich hier f?r die Veranstalter keinen gro?en Handlungsbedarf, aber das dumme Gef?hl im Bauch ist da, besonders wenn ich Kinder bzw. Anf?nger fahren sehe.


    Gru?
    Michael

  • Unser Verein macht das so:


    1) GF-Trials werden durch die Kommune genehmigt.


    2) wir schlie?en ?ber den DMV eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab.


    3) das Gel?nde ist eingez?unt und am Tor ist einwandfrei erkennbar, dass es sich um ein Motorsportgel?nde handelt, der Vereinsname und "Betreten auf eigene Gefahr".


    4) die wenigen Zuschauer, die wir nicht pers?nlich kennen, bekommen ein Infoblatt ?ber Trial einschlie?lich Sicherheitshinweisen und Verhaltensregeln in die Hand gedr?ckt - ein Vereinsmitglied geht aktiv auf die Leute zu: wir vertrauen nicht darauf, dass Zuschauer sich das Infoblatt selbstst?ndig aus dem Infokasten pulen.


    Vielmehr kann man nicht tun. Wir m?chten die Leute nicht in "Zuschauerzonen" verbannen.
    Aber Punktrichter weisen G?ste schon mal deutlich darufhin, sich woanders hinzustellen, Kinder und Hunde unter Kontrolle zu halten usw.

  • Hallo,


    unser Verein schlie?t bei jeder Veranstaltung eine Versicherung f?r den Fahrer ab.
    Diese tritt in Kraft wenn der Fahrer einem Dritten (Zuschauer, Punktrichter) einen Schaden zuf?gt. Der Fahrer selber ist nicht versichert, es sei denn er hat einen ADAC Clubausweis dann ist er bei ADAC Veranstaltungen ?ber den ADAC versichert.
    Bei uns in der Gegend ist es so da? wenn man bei einer ADAC Veranstaltung z.B
    lf-Trial ohne Clubausweis startet, eine Zusatzgeb?hr von 3-5? erhoben wir, damit wir der Fahrer dann versichert.

  • GF Trial ist ein irref?hrender Begriff ...


    denn jeder Veranstalter muss sein Trial bei den zust?ndigen Beh?rden und Motorsportverb?nden genehmigen lassen, das geht nicht ohne eine Haftpflichtversicherung, siehe unten. Genehmigungsfreie Trials gibt es nicht. Eventuell nicht Genehmigte und somit nicht Versicherte!


    ... LF Trial w?re richtiger.



    Zitat aus der Kurzauschreibung:


    ?...
    15. Versicherung (?DMV-Trial-Richtlinien 2009? Ziffer 16)
    Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen:
    ? 1.022.600,-- f?r Personensch?den (? 255.650 pro Person)
    ? 511.300,-- f?r Sachsch?den
    ? 20.452,-- f?r Verm?genssch?den
    Der Veranstalter hat ebenfalls eine Funktion?rs- und Zuschauer-Unfallversicherung abgeschlossen.
    ... ?

  • das klingt nicht schlecht. Trials in Uk sind nicht genehmigungspflichtig...sind meist auf Bauernh?fe ausgetragen wo kein Haftpflichtversicherung vonhanden ist. Deswegen der ACU Licence. Alle Trials mussen unter dem ACU Regelement ausgetragen werden und sind somit bei der ACU als melde pflichtig. Jeder Fahrer ob gross oder klein hat dann ?ber 35 pfund im Jahr sein Licence zu kaufen und damit is ER versichert. Wenn ich in UK ohne ACU Licence fahrer, dann kostets mich 12 pfund als Versicherungssumme, der ebenfals ?ber der ACU lauft.

  • Das sind doch mal ein paar klare Ansagen.
    Danke Euch.


    Das sich die Vereine versuchen ?ber eine Versicherung bzw. die des Verbandes den R?cken freizuhalten ist eigentlich logisch. Nur erf?hrt man davon als einfacher Teilnehmer wenig bis nichts.


    Ich werde wohl als n?chsten Schritt einen mir naheliegenden (DMV)Verein kontaktieren und fragen was die Mitgleidschaft dort abdeckt.


    Gru?
    Michael

  • die Frage ist jetzt, wie erkenne ich als Fahrer ob ein Trial genehmigt und versichert wurde?


    ... es gibt ja auch bei uns Trials auf Bauernh?fen ...


    Wenn auf der Ausschreibung z. B. dies ? ... Veranstaltung genehmigt unter Reg.-Nr. 155 / 2008 vom ADAC Nordbayern e. V. am 28.05.2008 ... ? steht, ist alles gut.


    Wenn nicht, beim Veranstalter nachfragen.

  • das ist ne sehr interesante und brisante frage :D


    die dmv versicherung deckt nach meinem wissen nur die fahrt ins krankenhaus und erstbehandlung ab
    folgesch?den ?(


    jeder teilnehmer unterschreibt eine haftverzichtserkl?rung das heist im klartext man f?hrt auf eigenes risiko
    heist f?r sch?den an mir pers?nlich und material kann ich niemanden in regress nehmen


    fahr ich in zuschauer und verletze diese k?nnen diese mich belangen was aber im normalfall von der vereinshaftpflicht abgefangen wird


    falls nicht wird sich jede privathaftpflicht str?uben einen schaden der mit motorsport zu tun hat zu bezahlen


    die krankenkassen zahlen f?reinen eigenschaden sovern


    es sich nicht um ereichen von h?chstgeschwindigkeit handelt
    soweit mein wissen


    bin gespannt was hierbei rauskommt ist n?hmlich ne echt gute frage ;)

  • Nach einem extra aus diesem Grund gef?hrtem Telefonat mit einem ?sterr. Trialkollegen, der sich mit Versicherungen besch?ftigt, habe ich soeben einen ellenlangen Beitrag von mir gel?scht und durch folgenden ersetzt:


    Zumindest f?r ?sterreich ist das eingangs angef?hrten Beispiel von Michael wie folgt zu beantworten: Es haftet der Fahrer (=Sohn)!


    Was ich bis dato auch nicht wu?te:
    In ?sterreich wird eine "Haftpflicht f?r nicht stra?enzugelassene KFZ im nicht?ffentlichen Bereich" (o.s.?.) angeboten und soll auch z.B. f?r meine Bewerbs-Alteisen abschlie?bar sein. Sie soll sehr g?nstig sein, da hubraumabh?ngig. Ich habe sofort ein Angebot angefordert. (Info folgt.)
    F?r stra?enzugelassene Motorr?der gibt es Haftpflichtversicherungen, die auch Sch?den im "nicht?ffentlichen Bereich" mit abdecken.


    Voraussetzung soll in beiden F?llen aber ein g?ltiger F?hrerschein sein.
    Ist ein Minderj?hrige der Unfallverursacher, gibt es keinen Versicherungssutz f?r "KFZ-Unf?lle", da haften die Eltern. (Der Bekannte hat selbst einen minderj?hrigen Sohn, der mit dem Moped-Trial angefangen hat und kennt die Situation.)


    So habe ich es mir soeben erkl?ren lassen.
    Jetzt frage ich mal nach, welche Sch?den eine Veranstalterversicherung bei uns abdecken. (Laut Auskunft des Bekannten: Nur Sch?den z.B. von herabfallenden ?sten usw., also keine KFZ-Unf?lle)


    Ich habe schon beh?rdliche Auflagen f?r Veranstalter gelesen, in denen eine separate Zuschauer-Absperrung gefordert wurde. Das ist wohl beh?rden-abh?ngig und k?nnte m.M. im Extremfall zu (Mit-)Haftung des Veranstalters f?hren, wenn das dann ausreichend nicht umgesetzt wurde.


    SummSumm
    Alfred

  • Erg?nzung:


    1.) Ich habe nachgefragt:
    Veranstalterversicherungen decken in ? tats?chlich keine mittelbaren KFZ-Unf?lle ab. Ein Veranstalter haftet (auch mit Versicherung) nicht f?r Sch?den, die ein Fahrer oder Zuseher verursachen.
    2.) Ich habe das oa. (siehe voriger Beitrag) Versicherungsoffert vor mir liegen:


    "Subsidi?re KFZ-Lenker-Haftpflichtversicherung Fahrz. nicht ?ffentl. Verkehr"
    ... "Versicherungsschutz wird nur gew?hrt, wenn das Fahrzeug ohne beh?rdliches Kennzeichen und nicht auf Stra?en mit ?ffentlichem Verkehr verwendet wird."...


    Kosten: ? 29,- /pa. z.B. f?r meine 280ccm SWM, Haftpflicht:
    Pauschalversicherungssumme f?r Personen- und Sachsch?den: ? 15.000.000,-
    jedenfalls darin enthaltene Schadensfall: ? 1.000.000,-
    zus?tzliche Versicherungssumme f?r reine Verm?genssch?den: ? 60.000,-


    lt. tel. Auskunft gibt es keine "geografische Einschr?nkung", d.h. es gibt auch im Ausland Versicherungsschutz.


    Ich finde das hochinteressant und werde das abschlie?en!


    Ob so etwas auch in D angeboten wird, wei? ich nicht.


    SummSumm,
    Alfred

  • es gibt f?r alles rechte und gesetze und es gibt leute die sich mit solchen gesetzen auskennen und es gibt leute ( Richter ) die nach diesen rechte und gesetzen urteile f?llen.


    hier m?ssen profis antworten zb. verkehrsrechtsanw?lte oder versicherungsexperten!!!


    von solchen aussagen wie, ,,der freund meines kumpels hat gesagt" haben wir nichts !!!


    ich finde es sehr gut das Michael diese thema er?ffnet hat !!!!



  • Krankenkassen zahlen immer sofern ein Krankheitsfall besteht, allerdings nur im Rahmen der ?blichen ersatzf?higen Leistungen - wer mal ordentlich beim Zahnarzt war, wei? was gemeint ist ;(. Ausschl?sse ? la Motorsport oder Risikosport gibt es bei der Krankenversicherung nicht.

  • Gratulation zu diesem Thread.


    Ich denke der wird noch bedeutend l?nger und ich hoffe auch einige bei mir offene Fragen werden hier von Fachleuten so nebenbei beantwortet.
    Ich habe mein Bike extra angemeldet, damit ich falls notwendig auch versichert bin. Aber ob das tats?chlich so ist hoffe ich wird hier vielleicht auch angesprochen. Denn das Motorrad ist zwar angemeldet aber aufgrund Trialausstattung nicht f?r die STRASSE geeignet und ohne jegliche Beleuchtung und Co. kann sich da die Versicherung vielleicht rauswinden?


    Zahlt die Unfallversicherung bei einem eigenen Schaden oder muss man das separat anmelden?


    Schauen wir mal was alles sonst noch raus kommt.


    cgweb

  • zum Thema Versicherungsschutz:


    dieses Thema besch?ftigt mich schon seit Jahren...


    Ich nehme seit Jahren an der deutschen Trialmeisterschaft teil und bei einigen Veranstaltungen, welche ?ber ?ffentliche Stra?en f?hren, wird ein zugelassenes Moped verlangt.


    Was passiert eigentlich wenn ich bei meinem Moped auf einer ?ffentlichen Stra?e fahre, welches nicht der Zulassung entspricht (Blinker,Spiegel,St?ndet..etc.)?!


    Meiner Meinung nach erlischt in jedem Fall der Versicherungsschutz und ich als Fahrer bin der Dumme!


    Zum Gl?ck ist glaube ich noch nie etwas derartiges mit fremden Personen passiert...


    Das Zulassen der Motorr?der kostet viel Geld, bringt aber letztendlich nichts...


    Vielleicht sollten sich unsere "Hohen Herren" vom ADAC, DMSB etc. deshalb mal Gedanken machen!


    Zum Beispiel ?ber eine Ausnahmegenehmigung und eine separate Sportversicherung..


    Ich bin bestimmt kein ?ngstlicher Mensch, habe aber immer ein schlechtes Gef?hl beim Ausf?llen einer Nennung, sobald ich den Haftungsausschluss unterschreibe!

  • Schon alleine wegen den versicherungstechnischen Dingen m?ssen alle Trialveranstaltungen auch LF (Lizenfreie Veranstaltungen) von den Verb?nden (ADAC, DMV etc.) genehmigt werden. Die machen das nur dann, wenn entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden. Erkennbar ist das an der Genehmigungnummer, welche mit der Ausschreibung ver?ffentlicht wird. Es sollte also jeder schon aus eigenem Interesse Abstand an der Teilnahme an sog. "wilden veranstaltungen" nehmen.


    Haftpflichtversicherung sind abzuschlie?en f?r:
    den Veranstalter, die Sportkommissare Sportwarte (Punktrichter), die Teilnehmer und Fahrerhelfer.


    Unfallversicherungen f?r:
    Fahrerhelfer, Sportwarte (Punkterichter) und Zuschauer.


    Die Fahrerunfallversicherung erfolgt ?ber den Clubsportausweis oder die Lizenz.


    Unabh?ngig davon, wird jeder schwere Unfall untersucht werden. F?r den Veranstalter ist es also extrem wichtig, sich an die Vorgaben (z.B. Helmnorm) zu halten. Die Haftung hat der Fahrtleiter!

  • Unabh?ngig davon, wird jeder schwere Unfall untersucht werden. F?r den Veranstalter ist es also extrem wichtig, sich an die Vorgaben (z.B. Helmnorm) zu halten.


    Die Haftung hat der Fahrtleiter!


    und ich will bei einem schweren Unfall kein Fahrtleiter sein