Ich bin etwas verwundert: Die neue Saison steht quasi in den Startlöchern (bzw. hat schon angefangen) und niemand äußert sich zu den Änderungen im Reglement?!
- Die nötige Markierung des Tanks? (für wen oder was, aus welchem Grund?)
- Bremsscheiben mit scharfen Ecken (z.B. Sägezahn-Design) sind nicht gestattet. (ab wann ist es eine scharfe Ecke?)
- (2016 nur FIM und FIM-Europe, nächstes Jahr für alle???) Öffnungen , wie z.B. Schlitze, in den Bremsscheiben dürfen maximal 6 mm breit sein. (mit einem Radius zwischen min. 6 mm und maximal 10 mm - da hat wohl jemand gepennt, als Geometrie im Mathe-Unterricht lief: mehr wie 3 mm Radius sind ohne Ecken nicht möglich und die ungeliebten Ecken sind ja wohl der Grund für die Radien...)
- Auch die hintere Bremsscheibe muß teilweise durch eine Plastik-Abdeckung geschützt sein. (was ist teilweise? 50% oder 90% oder reichen auch nur 5% ?)
- Winkel zwischen horizontaler Linie und Ende des Kotflügels hinten darf max. 60° betragen. (GasGas hat aktuell 68°, Beta EVO-Modelle 71°, die neuen Shercos/Scopas 79°, TRS hat 68°, Montesa 72°, Vertigo 70°, usw.)
- Der vordere Kotflügel muß min. 100° des Vorderrads bedecken. (GasGas 102°, Beta 96°, Sherco/Scorpa 93°, TRS 104°, Montesa 106°, Vertigo 108°)
Wie wird das dieses Jahr im Club-Sport gehandhabt? (hiermit geht's ja los...) Von mir aus kann mir gerne jemand einen kleinen Aufkleber auf den Tank (nicht auf die Tankverkleidung) machen, wenn's den DMSB glücklich macht. Die Bremsscheiben sind allerdings ein richtiges Problem. Nicht nur, dass es für viele Modelle (die meisten?!) überhaupt keine regelkonforme Bremsscheiben zu kaufen gibt (und wenn, dann nicht in der ausreichenden Stückzahl!), auch die (teilweise) Abdeckung kenne ich nur von der Sherco. Irrwitziger weise ersetzt auch eine 100% Abdeckung nicht die Lochproblematik, da ja 41.03 und 41.04 erfüllt werden müssen (da steht nix von "oder"!)
KEIN moderner Trialer erfüllt die Vorschrift für den hinteren Kotflügel! Viele nicht die Vorschrift des vorderen Kotflügels!
Als Veranstalter ignorieren kann man das Reglement alleine schon aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht. Eine klare Definition wäre langsam mal an der Zeit!