Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug:
Diese Strafen drohen beim Fahren ohne Zulassung:
Hier droht ein Bußgeld.
Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug kann zu einem teuren Verstoß werden.
Laut akt. Bußgeldkatalog wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.
Nicht nur das Fahren ohne Zulassung steht unter Strafe. Versäumen Sie es, die HU rechtzeitig durchführen zu lassen, kommen folgende Sanktionen in Betracht:
HU um zwei bis vier Monate überschritten: 25 Euro Verwarngeld
Vier bis acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Mehr als acht Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Außerdem besteht ja kein Versicherungsschutz, dies kann bei einem Unfall auch recht teuer werden.....da auch keinerlei Steuern für das nichtzugelassene Fahrzeug gezahlt werden geht der Ratenschwanz noch weiter....
Im Extremfall:
Konsequenzen bei einem Verstoß
Entsprechend wird das Fahren ohne Versicherungsschutz als Straftat
erachtet. Über das Strafmaß entscheidet die Beurteilung, ob der
Verantwortliche fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat. Bei
fahrlässigem Handeln drohen sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von
bis zu 180 Tagessätzen, bei Vorsatz eine deutlich höhere Geldstrafe oder
sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Die Frage wie sich die Polizei verhalten wird hängt also gar nicht so recht davon ab, wo man das Fahrzeg bewegt !!!
Steht alles fest geschrieben für jeden zum nachlesen !!
Warum ein 51 Jähriger überhaupt so eine Frage stellt ist mir schleierhaft !!!
Mit 15 Jahren würd ich das eventuell noch verstehen !